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Fördert die Grundsteuerreform Altersarmut?

Erste Meldungen und Musterrechnungen zur Grundsteuerreform zeigen z.T. um mehr als 1000% erhöhte Grundsteuerbeträge sollte es dazu kommen. wäre das ein echter Beitrag zur Förderung der Altersarmut. Der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz fordert daher rechtzeitige Anpassung, d.h. Absenkung der kommunalen Hebesätze
Erste Reihe 3.v.links: Bürgermeisterin Ulrike Mohrs; 3.v.rechts: Vorsitz. Prof.Dr. Heinz-Günther Borck
Erste Reihe 3.v.links: Bürgermeisterin Ulrike Mohrs; 3.v.rechts: Vorsitz. Prof.Dr. Heinz-Günther Borck
PR-Inside.com: 2023-04-16 13:55:32
Mit seiner Entschließung zur Grundsteuerreform fordert der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz Rat und Verwaltung auf, "die derzeitigen Grundsteuerhebesätze mit dem Ziele der Aufkommensneutralität rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuermessbescheide am 1.1.2025 zu überprüfen und ggf. anzupassen."


Begründet wird die am 30.3.2023 einstimmig angenommene Entschließung wie folgt:

Der Seniorenbeirat vertritt die in Koblenz wohnenden Menschen im Seniorenalter, die in der Regel ein niedrigeres Einkommen als Erwerbstätige haben (bei Rentnern beträgt es derzeit weniger als 50% der früheren Einkünfte). Bei ihnen wirken sich die Erhöhungen der Lebensmittel- und der Energiepreise ebenso wie Grundsteuererhöhungen dementsprechend doppelt so stark wie bei Erwerbstätigen aus – höhere Grundsteuern – erste Musterrechnungen zeigen bei Beibehaltung der bisherigen Hebesätze in Einzelfällen Erhöhungen um über 1000 % - verteuern bei Mietern wie bei Eigentümern die Lebenshaltungskosten und tragen zu vermehrter Altersarmut bei.

Eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze ist Sache der Gemeinden.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherige, auf dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 beruhende Grundsteuerbemessung für verfassungswidrig erklärt und eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Neuregelung durch den Gesetzgeber angeordnet hatte, hat die damalige Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage1 am 14. 8. 2019 im Bundestag erklärt2, sie erwarte bei der Neubewertung der insgesamt rd. 36 Mio. wirtschaftlichen Einheiten keine Aufkommenserhöhung auf gesamtstaatlicher Ebene. Z.Z.lägen die für 2023 erwarteten Einnahmen aus der Grundsteuer A bei 400 Mio, aus der Grundsteuer B bei 14550 Mio. Durch die Absenkung der Steuermesszahl werde ein strukturell bedingtes Mehraufkommen verhindert. Da die Gemeinden nach Art. 106 Abs.6 S. 2 GG für die Erhebung und insbesondere die Festsetzung der Hebesätze zuständig sind, appelliert die Bundesregierung an die Gemeinden, ggf. ihre Hebesätze entsprechend herabzusetzen und so ein konstantes Grundsteueraufkommen auf Gemeindeebene zu sichern. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass auch Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren nicht landesrechtlich die Möglichkeit verwehrt wird, ihre Hebesätze zur Wahrung der Aufkommensneutralität entsprechend anzupassen..

Die Entschließung liegt der Landesseniorenvertretung zur Beschlussfassung vor und soll auch an Städtetag und Städte- und Gemeindebund gehen.

Presseinformation
Seniorenbeirat der Stadt Koblenz
An de Liebfrauenkirche 18, 56068 Koblenzr

Prof. Dr. Heinz-Günther Borck
Vorsitzender
02611005026
email


Veröffentlicht durch
Prof.Dr. Heinz-Günther Borck
0261679521
e-mail
http://www.obere-meerbach.de



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