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Politik
Politiker und Militärs grübeln über den Rechtsstatus des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan
Zivil- oder Völkerrecht? (PR-inside.com 07.11.2009 08:16:01) - Die Diskussion um den rechtlichen Status des Bundeswehreinsatzes
in Afghanistan flammt neu auf. Der Deutsche Bundeswehrverband
wertete am Samstag die Übergabe der Ermittlungen zu dem von einem
Bundeswehroffizier angeordneten Luftangriff auf Tanklastwagen in
Afghanistan an die Bundesanwaltschaft als Beleg dafür, dass sich
Bundeswehr im Krieg befindet.
Berlin (ddp). Die Diskussion um den rechtlichen Status des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan flammt neu auf. Der Deutsche Bundeswehrverband wertete am Samstag die Übergabe der Ermittlungen zu dem von einem Bundeswehroffizier angeordneten Luftangriff auf Tanklastwagen in Afghanistan an die Bundesanwaltschaft als Beleg dafür, dass sich Bundeswehr im Krieg befindet. Der ehemalige Bundeswehrgeneralinspekteur Harald Kujat warnte vor einem Strafverfahren gegen
den deutschen Oberst. Dagegen kritisierte der Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere UN-Sonderbeauftragte für Afghanistan, Tom Koenigs, das Vorgehen von Bundeswehroberst Georg Klein bei dem Luftangriff auf zwei gekaperte Tanklastzüge, bei dem Anfang September bis zu 142 Menschen getötet wurden. Der Parlamentarische Geschäftsführers der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, forderte die Einrichtung einer zentralen Gerichtsbarkeit für Bundeswehrsoldaten. Das Nachrichtenmagazin «Focus» berichtete unter Berufung auf den NATO-Untersuchungsbericht, der Angriff habe auch den Menschen in der Nähe der Tanklastwagen gegolten.
Die Bundesanwaltschaft soll die «völkerstrafrechtliche Zulässigkeit des Militäreinsatzes» prüfen. Sie muss nun feststellen, ob es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handelt. Der Bundeswehrverbandsvorsitzende Ulrich Kirsch sagte: «Die Justiz zeigt, worum es hier geht: Um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt, also um Krieg.»
Kujat sagte, ein Strafverfahren hätte für die Bundeswehr katastrophale Folgen. Denn dann werde sich jeder Offizier überlegen, ob er unter diesen Bedingungen noch Führungsverantwortung übernimmt. Das Geschehen müsse rechtlich gewürdigt werden. Die ganze Sache sei aber von Anfang an «hundsmiserabel» gehandhabt worden. «Da wird der Name des Betroffenen durch die Presse gezogen. Seine Familie und er werden einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Es wird im Detail diskutiert, von kompetenten und weniger kompetenten Leuten, was er richtig oder falsch gemacht hat», bemängelte Kujat. Das schrecke die Soldaten ab.
Koenigs kritisierte Kleins Entscheidung für einen Luftangriff. «Man hätte zivile Opfer vermeiden können», sagte er. Der NATO-Befehlshaber für Afghanistan, Stanley McChrystal, habe vor dem Zwischenfall angeordnet, dass Luftschläge bei Gefahr für Zivilisten unterbleiben sollten. Klein habe die Tragweite der Anordnung nicht erkannt.
Van Essen forderte eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Es sei zudem höchste Zeit, die völkerrechtlichen Grundlagen für den Afghanistaneinsatz nachzubessern. «Wir befinden uns am Hindukusch in einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Aufständischen. Das Völkerrecht und auch unsere Verfassung gehen aber von klassischen Konflikten zwischen regulären Armeen aus», sagte er.
Der «Focus» berichtete, die Piloten der US-Bomber hätten bei dem Angriff Anfang September mehrfach nachgefragt, welches Ziel sie treffen sollten - die Lastwagen oder die dort versammelten Menschen. Es seien beide Ziele als wichtig angegeben worden. Die auf Wunsch der Deutschen eingesetzten Bomben seien so gewählt gewesen, dass damit auch Personen im weiteren Umfeld getroffen werden konnten. Bislang habe die Truppe vor allem betont, dass die Tankwagen als rollende Bomben zur Gefahr für das deutsche Feldlager hätten werden können. Die Auswertung des Funkverkehrs zeige allerdings, dass auch die dort ausgemachten Talibanführer getötet werden sollten. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte zwar «Verfahrensfehler» eingeräumt, den Angriff aber als gerechtfertigt bezeichnet.
(ddp)
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