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Zahl der Bezirksgerichte soll halbiert werden


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Zahl der Bezirksgerichte soll halbiert werden
68 Bezirksgerichte sollen übrig bleiben
APA (Archiv/Pfarrhofer)

(PR-inside.com 15.02.2012 12:38:11) - Mit einem ambitionierten Ziel geht Justizministerin Karl nächste Woche in Verhandlungen mit den Bundesländern: Sie will die Zahl der Bezirksgerichte von 141 auf 68 reduzieren. An jedem Standort sollen mindestens vier Richter tätig sein. Das brächte langfristig Einsparungen von sechs Mio. Euro pro Jahr - aber auch bessere Qualität, Sicherheit und Service, betonte Karl am Mittwoch.

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(Wien | APA | 2012-02-15 12:36) Mit einem ambitionierten Ziel geht Justizministerin Karl nächste Woche in Verhandlungen mit den Bundesländern: Sie will die Zahl der Bezirksgerichte von 141 auf 68 reduzieren. An jedem Standort sollen mindestens vier Richter tätig sein. Das brächte langfristig Einsparungen von sechs Mio. Euro pro
Jahr - aber auch bessere Qualität, Sicherheit und Service, betonte Karl am Mittwoch. Personal werde nicht eingespart, "es geht kein Arbeitsplatz verloren", weder bei Richtern noch bei sonstigen Bediensteten. Die Schließung von Bezirksgerichten ist Teil des Sparpakets, die Regierung erhofft sich 20 Mio. Euro bis 2016, beginnend mit drei Mio. im Jahr 2013. Aber für Karl geht es auch um eine Optimierung der - in den Grundzügen seit 1869 bestehenden - Struktur. Erste Schließungen soll es 2013 geben, bei einigen Standorten werde es - etwa wegen nötiger Baumaßnahmen - länger dauern. Mit größeren Bezirksgerichten will Karl auch die Qualität steigern, durch bessere Spezialisierungs- und Vertretungsmöglichkeiten. An den angepeilten 68 Standorten könnte zudem "lückenlose Sicherheitskontrolle" gewährleistet und bessere Öffnungszeiten geboten werden. Die 2007 als Ersatz für aufgelassene Bezirksgerichte eingeführten Gerichtstage will Karl aber ersatzlos streichen. Denn sie würden "so gut wie gar nicht mehr genutzt". Unter dem Titel "mehr Bürgerservice" kündigte Karl auch eine Aufwertung der Bezirksgerichte an: Die Streitwertgrenze für Zivilsachen soll von 10.000 auf 25.000 Euro erhöht werden. Damit würde auch der Arbeitsanfall besser verteilt: Die Landesgerichte, bei denen laut interner Berechnung die Auslastung jetzt höher ist als bei den Bezirksgerichten, würden entlastet. Ehe Karl die Verordnung mit den neuen BG-Standorten erlassen kann, gilt es freilich, die Länder zu überzeugen, die ein Vetorecht haben. Deshalb will Karl vorerst auch keine Liste der betroffenen Standorte veröffentlichen.

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