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Politik

Behördenwillkür und Intoleranz gefährden Kindeswohl

Wie deutsche Jugendämter in ungezählten Fällen das Kindeswohl gefährden. Behörden und Ämter arbeiten gegen die Eltern.



(PR-inside.com 19.11.2009 12:33:20)

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Schnell sind deutsche Jugendämter dabei, irgendwelche Kindeswohlgefährdungen zu vermuten, zu unterstellen oder zu diagnostizieren. Leider nur sehr selten, aber zum Glück trotzdem, liegen sie dabei nicht immer verkehrt.
Allerdings sind die Fälle zweifelhafter Kindesentziehungen deutlich höher als berechtigte Zugriffe auf die Familiengemeinschaft. Tendenz steigend! Mit dem schwammigen Begriff Kindeswohlgefährdung werden missliebige Einzelpersonen und unbequeme Partnerschaften ebenso bedroht, wie eigene (freiheitliche!) Sichten auf Bildung und Erziehung. Bedroht
ist damit vor allem das Wohl der Kinder! Entsprechende Urteile und Empfehlungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte liegen vor, werden aber erfolgreich von der Bundesregierung und dem zuständigen Ministerium ignoriert.

So qualifiziert sich eine scheinbare Demokratie durch die Vergabe von „Wächterfunktionen“ herab zu einer Schnüffel- und Denunziantengesellschaft, an der ein System wie das der alten ostdeutschen Staatssicherheit (Stasi) helle Freude gehabt hätte.
Damit aber nicht genug. Mit vorschneller Kindesentziehung gefährden deutsche Jugendämter auch die materielle Existenz besonders alleinerziehender Eltern und bei kurzfristiger Rückführung der Kinder sogar das Kindeswohl.

Schnell sind die Ämter dabei, in der Folge eines Kindesentzuges den alleinerziehenden Müttern das Erziehungsgeld, Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss zu streichen und auch die ARGE hat selbst bei laufenden Verfahren des Familiengerichts keine Scheu, die Leistungen zum Lebensunterhalt drastisch einzukürzen. Die Folgen sind verheerend. Kommt das Kind kurzfristig in die Herkunftsfamilie zurück, fehlt es praktisch an allem. Für das Kind und seine Versorgung wurden die Mittel einfach gestrichen, die Mutter erhält nicht einmal Erziehungsgeld und alle Behörden und Ämter stellen sich stur. Sie wollen zuerst nur eines: Papier! Oftmals beginnen die Antragsverfahren praktisch von vorn und die Existenz der Mütter und Kinder ist erheblich bedroht.

So sieht in deutschen Landen staatliche Kindeswohlgefährdung und Existenzbedrohung in der Realität aus! Aktuelles Beispiel: Altenkirchen/Westerwald: Ende September wird einer jungen Mutter unter zweifelhaften Umständen das Kind entzogen. Sofort nach Schaffung der vollendeten Tatsachen hat das zuständige Jugendamt nur eine Sorge – die Benachrichtigung aller Stellen, die Geld für die Versorgung des Kindes zahlen. Obwohl eine familiengerichtliche Entscheidung überfällig ist, werden die Kindeseltern aufgefordert, Beiträge zur Fremdunterbringung zu zahlen. Nach sechs Wochen hartnäckigen Ringens gegen Jugendamt und Familiengericht gelingt es den Eltern mit Unterstützung von Anwälten, dass das Kind wieder zur Kindesmutter zurückgeführt wird. Was jetzt fehlt ist das Geld. Die junge Mutter in der Erziehungszeit bekommt nichts. Alle Ämter wollen zunächst den Fall prüfen und entsprechende Anträge sehen. Als das Amt die Mittel strich, war solche sorgfältige Prüfung nicht vonnöten. Jetzt muss die kleine Familie sehen, wie sie ohne gesetzlich zustehende Mittel über die Runden kommt. Fehlt nur noch, dass das Jugendamt das Wohl des Kindes gefährdet sieht, weil kein Geld da ist. So sieht der Teufelskreis Jugendamt aus! Pfui!

Allen Eltern kann mithin nur empfohlen werden: Hände weg vom Jugendamt! Lassen Sie sich lieber zunächst von freien Beratern unterstützend beraten, welche Wege Sie für Ihre Familie und Kinder gehen können. Auch wenn das oftmals kostenintensiver ist, haben Sie so bessere Möglichkeiten, die höchsten Interessen des Kindes zu schützen, als mit dem Weg in das Wirtschaftssystem Jugendamt. Vorstehendes Beispiel ist nur eines von täglich hunderten, jährlich tausenden.

Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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