|
Familie & Kinder
Urteil: Abgelegener und dunkler Weg zum Schulbus ist unzumutbar «Wenn was passiert, ist es zu spät»
 |
| «Wenn was passiert, ist es zu spät» ©ddp |
(PR-inside.com 19.12.2006 16:18:29) - Einer Fünftklässlerin ist es laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg nicht zuzumuten, einen langen und gefährlichen Weg von einem abseits gelegenen Hof zur nächsten Schulbushaltestelle zu Fuß zurückzulegen. Das Gericht erlegte dem Schulverband eine Beförderungspflicht auf, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.
Augsburg (ddp-bay). Einer Fünftklässlerin ist es laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg nicht zuzumuten, einen langen und gefährlichen Weg von einem abseits gelegenen Hof zur nächsten Schulbushaltestelle zu Fuß zurückzulegen. Das Gericht erlegte dem Schulverband eine Beförderungspflicht auf, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte. Die
Mutter der Hauptschülerin hatte dem Gericht glaubhaft dargelegt, dass es einfach zu gefährlich sei, wenn ihre Tochter auf unbeleuchteten Straßen zur Bushaltestelle laufen muss.
Bei einem Ortstermin im Beisein des Verkehrssicherheitsbeauftragten der Dillinger Polizei machte sich die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Ivo Moll ein Bild von der Wegstrecke und stufte diese daraufhin als «besonders gefährlich» ein. «Wir müssen den Eltern auch ein subjektives Gefühl der Sicherheit geben», sagte Moll auf Nachfrage. Rein statistisch gesehen, sei es relativ unwahrscheinlich, dass auf dem Schulweg ein Gewaltverbrechen passiert. «Wenn aber doch, dann ist es zu spät», betonte der Richter.
Zudem müsse die Schülerin ja immer wieder zu festen Zeiten den Weg gehen, was sich relativ leicht auskundschaften lasse. In einem ähnlich gelagerten Fall bei Bad Wörishofen habe das Verwaltungsgericht vor etwas zwei Jahren schon einmal ein vergleichbare Entscheidung getroffen, die dann auch rechtskräftig wurde. Konkret befand das Gericht im vorliegenden Fall, dass das Mädchen einen «nicht unwesentlichen Teil des Schulwegs entlang von Kreisstraßen ohne Gehweg und Beleuchtung» zurücklegen muss, wo zudem häufig gerade zur Dunkelheit auch noch dichter Nebel herrsche.
Zudem verwies die Kammer auf eine «gesteigerte Gefahr, auf einem abgelegenen Schotterweg Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden». Die Begründung des Verwaltungsgerichts dürfte für Eltern von Schulkindern auch in anderen Flächenstaaten von Bedeutung sein, da Bauernhöfe oft weit abgelegen von der nächsten Hauptstraße liegen. Gegen das Urteil ist Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.
(ddp) © ddp
|
| Erklärung:
Das Copyright für sämtliche Nachrichten und Bilder, die mit ddp gekennzeichnet sind und auf PR-inside.com publiziert werden, obliegt der Nachrichtenagentur ddp Deutscher Depeschendienst GmbH. Wenn Sie Fragen zu den veröffentlichten Meldungen haben, kontaktieren Sie bitte ddp.
|
|
|
|
|
|