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Wirtschaft & Industrie

Früherer Entsorgungsunternehmer muss 500 000 Euro zahlen

Verfahren gegen Trienekens wird gegen Geldauflage eingestellt


Verfahren gegen Trienekens wird gegen Geldauflage eingestellt
Verfahren gegen Trienekens wird gegen Geldauflage eingestellt ©ddp

(PR-inside.com 09.11.2009 14:41:05) - Das Landgericht Bonn hat das Strafverfahren wegen Bestechung
gegen den ehemaligen Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens
vorläufig eingestellt. Allerdings muss Trienekens 350 000 Euro an
die Gerichtskasse und weitere 150 000 Euro an soziale Einrichtungen
im Rhein-Sieg-Kreis zu zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Montag
mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat der Einstellung
zugestimmt.

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Bonn (ddp-nrw). Das Landgericht Bonn hat das Strafverfahren wegen Bestechung gegen den ehemaligen Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens vorläufig eingestellt. Allerdings muss Trienekens 350 000 Euro an die Gerichtskasse und weitere 150 000 Euro an soziale Einrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis zu zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat der Einstellung zugestimmt. Zuvor hatte sich Trienekens außergerichtlich gegenüber der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG)
zur Zahlung von 19 Millionen Euro Schadensersatz verpflichtet. Trienekens wird durch Anklage der Staatsanwaltschaft Bonn aus dem Jahr 2005 Bestechung im besonders schweren Fall vorgeworfen. Er soll an den früheren Geschäftsführer der RSAG Bestechungsgelder in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro gezahlt haben. Im Gegenzug soll er für sein Unternehmen den Zuschlag für die Kompostierung von Bio- und Grünabfällen im Rhein-Sieg-Kreis erhalten haben. Aufgrund der gesundheitlichen Situation des Angeklagten hatte das Verfahren bislang nicht weiter betrieben werden können. Der Angeklagte hat einen Monat Zeit, die Geldzahlungsauflage zu erfüllen. Nach Erfüllung der Auflage kann das Gericht das Verfahren endgültig einstellen. (ddp)


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