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Bundesgerichtshof verwirft die Revisionen der beiden Angeklagten

Urteil im Fall der verhungerten Jacqueline rechtskräftig


Urteil im Fall der verhungerten Jacqueline rechtskräftig
Urteil im Fall der verhungerten Jacqueline rechtskräftig ©ddp

(PR-inside.com 05.11.2009 13:07:02) - Die gegen die Eltern der verhungerten Jacqueline verhängten
lebenslangen Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof
in Karlsruhe verwarf in einem am Donnerstag veröffentlichten
Beschluss die Revisionen der beiden Angeklagten gegen das Urteil des
Landgerichts Gießen.

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Karlsruhe/Gießen (ddp-hes). Die gegen die Eltern der verhungerten Jacqueline verhängten lebenslangen Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Revisionen der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen. Das Gericht hatte im März die 23-jährige Mutter und
den 35-jährigen Vater wegen Mordes schuldig gesprochen. Nach den Feststellungen ließen die Eltern ihre 14 Monate alte Tochter verhungern und verdursten. Am 24. März 2007 war Jacqueline im Haus ihrer Eltern im nordhessischen Bromskirchen gestorben. Beide Angeklagten hätten den qualvollen Tod des Mädchens billigend in Kauf genommen. Das Landgericht bewertete das Verhalten von Judith H. und Guido H. jeweils als einen Mord durch Unterlassen, den die Mutter in grausamer Weise und der Vater aus niedrigen Beweggründen begangen habe. Spätestens Mitte Februar 2007 sei der Mutter klar gewesen, dass die Unterernährung ihrer Tochter zum Tod führen würde. Ab Januar 2007 habe sie ihre Tochter sich selbst im Obergeschoss des Hauses überlassen und das Kind nur unregelmäßig gefüttert, bis sie die Versorgung ganz einstellte. Der Vater habe aus bloßem Desinteresse und Gleichgültigkeit keine ärztliche Hilfe geholt. Der Prozess war zunächst vor dem Landgericht Marburg verhandelt worden, das die Mutter schließlich wegen Totschlags durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilte. Der Vater erhielt lediglich drei Jahre und drei Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Marburger Urteil aber im September 2008 wegen Lücken in der Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache an das Landgericht Gießen verwiesen. (ddp)


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