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Wirtschaft & Industrie

An der Medizinischen Universität in Innsbruck werden Biomedizinische AnalytikerInnen um Euro 300,- schlechter eingestuft als in Wien.

Uni-KV bringt Biomedizinischen AnalytikerInnen schlechtere Einstufung


© OTS

(PR-inside.com 11.11.2009 11:20:02) - Aufgrund einiger inkonsistenter Formulierungen im Uni-KV, der seit 1.Oktober in Kraft ist, werden zur Zeit Biomedizinische AnalytikerInnen in Innsbruck schlechter eingestuft als in Wien. "Es geht um fast Euro 300,- brutto, da erwarte ich mir von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die den Kollektivvertrag der Universitäten für die ArbeitnehmerInnen-Seite verhandelt hat, umgehende Nachverhandlungen, sodass eine eindeute Einstufung der Biomedizinischen AnalytikerInnen mindestens in IIIb sichergestellt ist", meint Sylvia Handler, Vorsitzende von biomed austria, der Berufsinterssenvertretung der Biomedizinischen AnalytikerInnen.

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Die dreijährige postsekundäre oder tertiäre Ausbildung der Biomedizinischen AnalytikerInnen (Akademie oder Fachhochschule) ist laut § 51 Uni-KV ein eindeutiges Kriterium für die Einreihung in die Verwendungsgruppe IIIb. Hingegen werden sie im Anhang 1 zum Kollektivvertrag in der schlechteren Verwendungsgruppe IIIa angeführt, aber auch in den höheren Verwendungsgruppen IIIb und IVa könnten Biomedizinische AnalytikerInnen gemeint sein, wenn "Technische AssistenInnen an Großgeräten" oder "AnalytikerInnen" genannt werden. "Die
Universität als Dienstgeber, aber auch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst scheinen noch immer nicht genau Bescheid zu wissen, welche Berufsgruppen sie beschäftigen bzw. vertreten, schließlich liegt die Änderung der Berufsbezeichnung von "medizinisch-technische/r AnalytikerIn/AssistentIn" (MTA) auf Biomedizinische/r AnalytikerInnen schon einige Jahre zurück", so Sylvia Handler. Biomed austria, die Berufsinteressenorganisation der Biomedizinischen AnalytikerInnen, fordert daher: 1. Die Einstufung der Biomedizinischen AnalytikerInnen mindestens in IIIb und die Rücknahme der Einstufung in IIIa. 2. Die widersprüchlichen Formulierungen im Uni-KV in § 51 und Anhang 1 sind so abzuändern, dass Biomedizinische AnalytikerInnen eindeutig mindestens in IIIb eingestuft werden müssen. 3. Vollanrechnung der Vordienstzeiten bei der Einstufung. Rückfragehinweis: Mag. Elfriede Hufnagl Geschäftsführerin biomed austria - Österreichischer Berufsverband der Biomedizinischen AnalytikerInnen Tel: 0699/105 298 74 maitlo:elfriede.hufnagl@reflex.at, www.biomed-austria.at *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0125 2009-11-11/11:08

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