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Ungarns Mediengesetz: "gefährlicher Präzedenzfall"


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(PR-inside.com 02.02.2012 13:06:58) - Die in Wien ansässige Journalistenorganisation SEEMO sieht in der momentanen Mediensituation in Ungarn einen "gefährlichen Präzedenzfall". Die international umstrittene ungarische Mediengesetzgebung garantiere "einzig der Regierungspartei in Ungarn Pressefreiheit, anstatt das Recht der Öffentlichkeit auf freie Information zu gewährleisten", hieß es in einer Aussendung vom Donnerstag.

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(Wien | APA | 2012-02-02 13:05) Die in Wien ansässige Journalistenorganisation SEEMO sieht in der momentanen Mediensituation in Ungarn einen "gefährlichen Präzedenzfall". Die international umstrittene ungarische Mediengesetzgebung garantiere "einzig der Regierungspartei in Ungarn Pressefreiheit, anstatt das Recht der Öffentlichkeit auf freie Information zu gewährleisten", hieß es in einer Aussendung vom Donnerstag.

SEEMO-Generalsekretär Oliver Vujovic rief die internationalen Organisationen auf, "alles Nötige zu tun, um sicherzustellen,

dass die Menschen in Ungarn dasselbe Recht auf Information und professionelle öffentliche Dienste haben wie der Rest von Europa".

Die Organisation kritisiert besonders die Machtkonzentration in der Hand der Medienaufsichtsbehörde NMHH und des mit ihr verbundenen Medienrates, die über weitreichende Genehmigungs- und Sanktionierungskompetenzen verfügen. Diese Gremien sind derzeit ausschließlich mit Parteigängern der Regierungspartei Fidesz besetzt, die im Parlament gemeinsam mit den von ihr untrennbar verbundenen Christdemokraten (KDNP) eine Zwei-Drittel-Mehrheit hält. Kritik übte SEEMO auch daran, dass sämtliche öffentlich-rechtlichen elektronischen Medien in der Mediendienstleistungs-Gesellschaft MTVA zusammengefasst wurden, die "unter ausschließlicher Kontrolle des Medienrates steht".

Die neuen ungarischen Mediengesetze hatten bereits nach ihrer Verabschiedung 2010 internationale Kritik aus Medien und Politik hervorgerufen. Auf Aufforderung der EU-Kommission hin wurden im Frühjahr 2011 einige Passagen geändert, die sich vor allem auf grenzüberschreitende Bestimmungen bezogen. Im Dezember 2011 hob das ungarische Verfassungsgericht dann weitere Elemente als verfassungswidrig auf, unter anderem Verfügungen, die sich auf die Regulierung von Inhalten der Printmedien und die Offenlegung der Informationsquellen von Journalisten bezogen.


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