(PR-inside.com 30.11.2009 13:54:57) - Potsdam droht erneut Ärger mit den Welterbe-Hütern der UNESCO.
Weil die brandenburgische Landeshauptstadt wiederholt Fristen
verstreichen ließ, um sogenannte Pufferzonen zum Schutz ihrer
einzigartigen Park- und Schlösserlandschaft einzuführen, «wird es
eine Mahnung geben», sagt der Sprecher des deutschen
UNESCO-Nationalkomitee ICOMOS, Guilio Marano.
Ausdrucken
Per e-Mail empfehlen
Potsdam (ddp-lbg). Potsdam droht erneut Ärger mit den Welterbe-Hütern der UNESCO. Weil die brandenburgische Landeshauptstadt wiederholt Fristen verstreichen ließ, um sogenannte Pufferzonen zum Schutz ihrer einzigartigen Park- und Schlösserlandschaft einzuführen, «wird es eine Mahnung geben», sagt der Sprecher des deutschen UNESCO-Nationalkomitee ICOMOS, Guilio Marano.
Geplant ist, um Potsdams Schlösser und Gärten eine engere und eine weitere Schutzzone zu legen. Im engeren Schutzgürtel soll jedes Bauvorhaben von der Unteren Denkmalschutzbehörde geprüft werden. In der weiteren Pufferzone wird die Untere Denkmalschutzbehörde dann eingeschaltet, wenn das Bauvorhaben zehn Meter Höhe oder 500 Quadratmeter Grundfläche überschreitet.
In der Sache sind sich Welterbehüter, Stadt und Land allerdings einig: Die UNESCO fordert Pufferzonen, Potsdams Stadtobere halten diese für sinnvoll, auch die Landesregierung befürwortet sie. Dass noch kein Vollzug gemeldet wurde, liegt an der fehlenden Unterschrift von Stadt und Land unter den Entwurf, den das Rathaus zur Einführung der Pufferzonen vorgelegt hat. Das Land meldete Nachbesserungsbedarf an, es geht um juristische Feinheiten.
«Von Seiten der Stadt sind Vorschläge zu einer Anpassung des Entwurfs in Arbeit, zu denen aktuell noch eine rechtliche Gegenprüfung ansteht», sagt die Sprecherin der Stadtverwaltung, Regina Thielemann. «Anfang Dezember wird es Gespräche geben», betont der Sprecher im Kulturministerium, Holger Drews. Ziel sei eine Einigung noch in diesem Jahr.
Bereits 2006 hatte die UNESCO Potsdam aufgefordert, für den Umgebungsschutz ihrer Welterbe-Stätten wie Sanssouci Pufferzonen zu definieren. Während das deutsche Denkmalschutzrecht die Nähe zu Welterbe-Stätten nicht explizit beschreibt, verlangt die UNESCO eine parzellenscharfe Abgrenzung. «Pufferzonen sind dabei ein Instrument, das bei Bauvorhaben Rechtssicherheit gibt», sagt Marano.
Für den Umgebungsschutz der Welterbestätten Sanssouci, Neuer Garten, Park Babelsberg, Sacrow und Klein Glienicke hat die Stadt ein 53 Quadratkilometer großes Areal kartographiert. In einer Vereinbarung zwischen Stadt, Land und Denkmalschutz-Behörden sind die nötigen Schritte, Beteiligungen und Fristen für den Fall eines Bauvorhabens innerhalb der Pufferzone formuliert. «Der vorliegende Entwurf ist praxisnah und wird den Eigentümern und Bewohnern innerhalb der Pufferzonen gerecht», befindet Marano.
Den Denkmalschutzbehörden werde dabei eine «bemerkenswert erhebliche Verantwortung und Kompetenz» eingeräumt, sagt Marano. Er attestiert der Stadt ein gewachsenes Bewusstsein für diese Belange. Noch in den 1990er Jahren hatte die UNESCO Potsdam wegen des unsensiblen Umgangs mit dem historischen Welterbe auf die Rote Liste bedrohter Denkmale setzen wollen.
«Wir halten die Definition einer Pufferzone für die hiesigen Welterbe-Stätten durchaus für sinnvoll», sagt die Stadtsprecherin. Vorbehalte hat die Stadt aber vor allem gegen einen größeren bürokratischen Aufwand. Zudem sieht sie bei der zusätzlichen Abstimmung mit dem Land, der Schlösserstiftung und den Denkmalschutzbehörden fristgerechte Verfahrensabläufe gefährdet. «Wir legen Wert darauf, dass eine Baugenehmigung innerhalb von zwei Monaten abschließend beschieden werden kann», fügt Thielemann hinzu.
Die CDU-Fraktion im Potsdamer Stadtparlament sieht da schwarz und warnt die Stadtverwaltung, sich vom Land neue bürokratische Hürden diktieren zu lassen. Die Fraktion der FDP/Familienpartei hingegen verlangt ein «besonders kritisches» Begleiten von Bauvorhaben in der Pufferzone - wie beim geplanten «Refugium am Neuen Garten».
Dort entstehen derzeit auf einem fast 3000 Quadratmeter großen Eckgrundstück zwei dreigeschossige Luxus-Villen mit Tiefgaragen. Eine sensible Lage: In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich das aufwändig restaurierte Kaiserin-Augusta-Stift, gegenüber liegt der Neue Garten mit dem Schloss Cecilienhof und dem Marmorpalais, auf der anderen Seite der Pfingstberg mit dem Belvedere.
Im Rathaus wird beschwichtigt: Die Belange des Denkmalschutzes und insbesondere des Weltkultur-Erbes seien abgewogen worden. Einer Bebauung stehe aus denkmalrechtlicher Sicht nichts entgegen. Ärger hat der Bauherr dennoch. Die umfangreichen Baumfällungen, um das Grundstück bebauen zu können, waren nicht genehmigt. Die Untere Naturschutzbehörde leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
(ddp)
Erklärung:
Das Copyright für sämtliche Nachrichten und Bilder, die mit ddp gekennzeichnet sind und auf PR-inside.com publiziert werden, obliegt der Nachrichtenagentur ddp Deutscher Depeschendienst GmbH. Wenn Sie Fragen zu den veröffentlichten Meldungen haben, kontaktieren Sie bitte ddp.