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Wissenschaft & Forschung
Studie beweist: Koffein hilft beim Autofahren
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| Auswahl koffeinhaltiger Lebensmittel im Vergleich |
(PR-inside.com 10.01.2013 15:29:10) - Wer in der Pause ein koffeinhaltiges Getränk zu sich nimmt, kann besser die Spur halten.
Haselünne, 10.1.2013: Bei langen Autofahrten – vor allem im Dunkeln – schwindet die Konzentration meist schnell. Niederländische Forscher haben nun herausgefunden, dass Koffeingenuss beim Autofahren die Konzentration fördert. „Dass Pausen beim Autofahren wichtig und sinnvoll sind, leuchtet uns allen ein. Mit dem Griff zum koffeinhaltigen Getränk lässt sich die
Sicherheit aber
noch erhöhen sagt dazu Dr. Jan Bernd Berentzen, Entwickler von Powerlook, dem ersten Erfrischungsgetränk speziell für Autofahrer auf dem deutschen Markt.
An der Universität Utrecht fuhren Testfahrer zwei Stunden eine monotone Strecke am Simulator. Anschließend trank die eine Hälfte der Gruppe in der Pause 80 mg Koffein in Form von Kaffee. Die andere Hälfte bekam ein Getränk ohne Koffein. Beim Fortsetzen der Fahrt hielten die Teilnehmer mit Koffein im Blut die Spur deutlich besser als die Vergleichsgruppe – ihre Fahrweise
war sicherer. Auch Nicht-Kaffeetrinker können sich in der Pause problemlos ihre Dosis Koffein für die Konzentration holen. Zum Beispiel mit dem neuen Driver’s Drink Powerlook. Mit seinem fruchtig-beerigen Geschmack erfrischt das Premium-Vitalgetränk nicht nur, es enthält in jeder Flasche auch 75 mg Koffein und entspricht in der Dosierung damit nahezu einer Tasse Kaffee. In
einem Cola-Getränk stecken hingegen nur etwa 33 mg Koffein pro Dose. Was nur wenige wissen: Sogar Schokolade enthält Koffein. Eine Tafel Vollmilchschokolade kann etwa 15 mg des Wachmacher-Stoffs enthalten.
Powerlook ist an vielen deutschen Tankstellen sowie online unter www.powerlook.de erhältlich und kostet in der Regel nicht mehr als eine Tasse Kaffee (UVP: 2,49) .
| Presse-Information: Powerlook GmbH & Co. KG
Kontakt-Person: Julia Pollak Pressekontakt Telefon: 040 - 46 88 32 39 E-Mail: e-Mail
Web: www.powerlook.de
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| Erklärung:
Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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