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Wirtschaft & Industrie

Neuer Verkehrsvertrag soll stärkere Kontrolle der Verkehrsbetriebe ermöglichen

Senat erhöht seinen Einfluss auf die BVG


Senat erhöht seinen Einfluss auf die BVG
Senat erhöht seinen Einfluss auf die BVG ©ddp

(PR-inside.com 21.03.2007 16:23:12) - Der Senat will den öffentlichen Personennahverkehr mitgestalten
und mehr Kontrolle über die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
bekommen. In Zukunft werde das Land auf das Fahrplanangebot und die
Qualität der Leistung sowie die Infrastrukturunterhaltung und
-entwicklung der BVG einwirken, sagte Stadtentwicklungssenatorin
Ingeborg Junge-Reyer (SPD) am Mittwoch in der Hauptstadt.

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Berlin (ddp-bln). Der Senat will den öffentlichen Personennahverkehr mitgestalten und mehr Kontrolle über die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bekommen. In Zukunft werde das Land auf das Fahrplanangebot und die Qualität der Leistung sowie die Infrastrukturunterhaltung und -entwicklung der BVG einwirken, sagte Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) am Mittwoch in der Hauptstadt. Der stärkere Einfluss des Landes Berlin auf die BVG soll wie bei der
S-Bahn durch einen mit der BVG abzuschließenden Verkehrsvertrag festgeschrieben werden. Bisher hat die BVG ihr Angebot auf Basis des Ende dieses Jahres auslaufenden Unternehmensvertrags in eigener Verantwortung gestaltet. Die Verhandlungen zum neuen Verkehrsvertrag beginnen den Angaben zufolge im April. Vorgesehen ist eine Vertragslaufzeit von Anfang nächsten Jahres bis Ende August 2020. «Geregelt werden Umfang, Qualität und Finanzierung bei U-Bahn, Straßenbahn, Busverkehr und Fähre», erläuterte Junge-Reyer. Das Angebot der BVG werde maßgeblich aus dem Landeshaushalt finanziert. In den Koalitionsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 werde derzeit ein jährlicher Zuschuss an die BVG in Höhe von 250 Millionen Euro diskutiert, fügte die Senatorin hinzu. «Mit dem neuen Vertrag werden verbindliche Abstimmungsverfahren und Prüfungsmechanismen eingeführt, die es uns erlauben, die transparente und vertragsgemäße Verwendung der Mittel zu kontrollieren.» Die BVG sollten künftig ihre finanziellen Mittel entsprechend der erbrachten Leistungen erhalten, ergänzte Junge-Reyer. Wie beim S-Bahn-Vertrag sei vorgesehen, die Zahlungen zu reduzieren, wenn die Vertragspflichten etwa durch gravierende Verspätungen der U-Bahnen nicht oder schlecht erfüllt würden. Darüber hinaus sollten die Kunden zwei Mal im Jahr zur Qualität der BVG-Leistungen befragt werden. Die Befragungsergebnisse sollten wie bei der S-Bahn als Maßstab für die vertragliche Qualitätskontrolle dienen. Neben dem stärkeren Einfluss auf das Fahrplanangebot und der «Sicherung der Mobilität» übernehme der Senat auch eine höhere Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), betonte Junge-Reyer. Die Senatorin versicherte zugleich, dass der BVG mit dem Verkehrsvertrag kein konkretes, in allen Fahrplandetails festgelegtes ÖPNV-Angebot vorgeben werde. Gebe es jedoch beim Abstimmungsverfahren zum jährlichen Fahrplan einen Dissens zwischen BVG und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, solle - anders als bisher - künftig das Land das Entscheidungsrecht haben, betonte Junge-Reyer. Zur Umsetzung des neuen Verkehrsvertrags sei es nicht notwendig, innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine parallele Verwaltung zur BVG aufzubauen. (ddp)

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