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Regelungsdefizite und Unvereinbarkeiten im Festspielfondsgesetz

Salzburger Festspiele: Für Rechnungshof Vergleich mit Bregenzer Festspiele zulässig


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(PR-inside.com 20.01.2012 12:20:45) - Der Rechnungshof stellt zu der heutigen Pressekonferenz des Salzburger Festspielfonds klar, dass ein Vergleich zwischen den Bregenzer und den Salzburger Festspielen sehr wohl zulässig ist. Entschieden zurückgewiesen wird, dass die Diskussion um das Salzburger Festspielfondsgesetz in Folge des Rechnungshof-Berichts für die Salzburger Festspiele eine "existenzgefährdende Dimension" annehme.

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In seinem Bericht (Salzburg 2012/1) weist der Rechnungshof in der Teilziffer 5 (Seite 46) darauf hin, "durch die dreijährige Garantie eines Förderungsbetrags" der Gebietskörperschaften "besteht für die Bregenzer Festspiele GmbH eine höhere Gebarungs- und Planungssicherheit als durch das vom Kuratorium nur wenige Monate vor Beginn der nächsten Spielzeit für ein Jahr beschlossene Budget für die Salzburger Festspiele". Der Rechnungshof bleibt auch bei seiner Auffassung, dass
das Salzburger Festspielgesetz aus dem Jahr 1950 "erhebliche Regelungsdefizite und Unvereinbarkeiten" beinhaltet (siehe Bericht Seite 45, Teilziffer 5): "Da der Salzburger Festspielfonds als Veranstaltungsdienstleistungsunternehmen zur optimalen Erfüllung seiner Aufgabe - so wie jedes andere Unternehmen - eine zeitgemäße Konstruktion benötigt, empfahl der RH - in Übereinstimmung mit seinem Prüfungsauftrag - Maßnahmen, um festgestellte Schwachstellen zu beheben." Derzeit fehlen im Festspielfondsgesetz Regelungen zu den Sorgfaltspflichten, zur Haftung der Organe sowie eine Verpflichtung, ein dem Unternehmen entsprechendes Rechnungswesen und ein Internes Kontrollsystem einzurichten. Im übrigen war im Prüfersuchen des Salzburger Landtages ausdrücklich angeführt, dass vom Rechnungshof auch Vorschläge für organisatorische Neuerungen bzw. Verbesserungen erwartet werden. Zu der im Zusammenhang mit der Genehmigung von Verträgen durch das Kuratorium in der Pressekonferenz von den Vertretern des Festspielfonds getroffenen Aussage, das Kuratorium werde dieser Empfehlung nicht folgen, da es keine "Gagenverhandlungen" führen wolle, erklärt der Rechnungshof: Das Kuratorium hat laut geltendem Festspielfondsgesetz Dienst- und Werkverträge ab einer Wertgrenze von 4.282 EUR monatlich zu genehmigen. Der Rechnungshof empfahl daher - durchaus differenziert -, "alle im Salzburger Festspielfondsgesetz angeführten Aufgaben zu erfüllen und bei Rechtsgeschäften für eine entsprechende Genehmigung im Innenverhältnis zu sorgen oder auf eine Änderung des Salzburger Festspielfondsgesetzes hinzuwirken; damit würden die Genehmigungsvorbehalte des Kuratoriums auf jene Geschäftsfelder beschränkt, die ihrer Art oder ihrem Umfang nach ein Risiko für das Unternehmen nach sich ziehen könnten" (Bericht Seite 50, Teilziffer 7). Der Rechnungshof begrüßt, die Ankündigung des Kuratoriumsvorsitzenden, das Kuratorium zu beauftragen, bis zur nächsten Sitzung im März 2012 zu jeder einzelnen Empfehlung Stellung zu nehmen. Rückfragehinweis: Rechnungshof Dr. Leopold Mayr Tel.: +43/1/71171-8471 Digitale Pressemappe: www.ots.at/pressemappe/183/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0108 2012-01-20/12:04

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