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Gesellschaft & Kultur
Ehescheidung kostenlos?
Prozesskostenhilfe machts möglich. (PR-inside.com 06.08.2009 13:47:33) - Wie wäre es mit einer Scheidung, eingeleitet ganz bequem von zu Hause, und ohne jegliche Kosten?
Sicher denken Sie jetzt, sowas kann doch nicht möglich sein.
Die deutsche Gerichtsbarkeit bietet aber die Möglichkeit der sog. Prozesskostenhilfe und darauf haben mehr Menschen Anspruch, als gedacht. Viele prüfen vorab gar nicht, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe überhaupt besteht. Dabei haben viele Antragsteller zwar ein relativ hohes Einkommen aber auch viele anrechenbare monatlichen Ausgaben.
Dies werden erfahrungsgemäß oft vergessen und viele Vertreter weisen nicht
explizit darauf hin, da mit einem Prozesskostenhilfemandat verringerte Gebühren anfallen, falls der Mandant später nicht doch noch zu Vermögen kommt.
Als Faustregel gilt bei der Berechnung von Prozesskostenhilfe:
Wenn das 3fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten einen Betrag i.H.v. 4000,- € nicht übersteigt und kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist, kann Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen
Weiter ist zu beachten, dass bei einer Scheidung mit Prozesskostenhilfe das Trennungsjahr bereits bei Einreichung des Scheidungsantrages abgelaufen sein muss.
Bei einer Scheidung muss man sämtliche Tatsachen vortragen, die das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen wahrscheinlich machen.
Ist das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen und kommt eine Härtefallscheidung nicht in Betracht, so ist der Scheidungsantrag unschlüssig und die Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt.
Unser Rat:
Prüfen Sie, ob Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht und bestehen Sie auch gegenüber Ihrem Rechtsanwalt darauf.
Unter www.123ehescheidung.de kann die Prüfung kostenfrei erfolgen.
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| Erklärung:
Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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