pr-inside.com
Ausdrucken
Wirtschaftsschaden durch Deltavista .. Wie lange noch?

Deltavista und die Grauzone im Umgang mit dem österreichischen Datenschutzgesetz



03.12.2008 11:31:42 - Immer hĂ€ufiger berufen sich Unternehmen bei der Ablehnung von Krediten oder VertrĂ€gen auf die sogenannten Schwarzlisten. Im ersten Moment erscheint diese Maßnahme als Schutzmechanismus gegen Betrug und wird den Mitarbeitern vieler Unternehmen als Pflicht zur Einholung von Informationen zur KundenbonitĂ€t vorgegeben. Ob diese Schwarzliste eine sachliche und zuverlĂ€ssige Quelle fĂŒr die BonitĂ€tsprĂŒfung darstellt dĂŒrfte sehr fraglich sein, denn laut unserer Recherchen handelt es sich um eine unzuverlĂ€ssige Quelle.

Die Rechtslage ist eindeutig. Laut dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG 2000) dĂŒrfen keine derartigen EintrĂ€ge ohne die Zustimmung der betroffenen Personen in Wirtschaftsdatenbanken vorgenommen werden. Findet dieser Eintrag statt, muss der Betreiber der Datenbank den Betroffenen darĂŒber informieren. Dazu ist der Betreiber verpflichtet diese Daten auf dem aktuellen Stand zu halten. Beantragt der Betroffene die Löschung der Daten, ist der Betreiber verpflichtet diese umgehend zu entfernen. Erfolgt dies nicht, steht den Betroffenen ein Schadenersatz zu.

In der Praxis ist die tatsĂ€chliche Vorgangsweise weit von der Theorie und dem Datenschutzgesetz entfernt. Laut der uns vorliegenden Informationen werden die sogenannten Schwarzlisten beispielsweise von Banken und Mobilfunkanbietern weiterhin als Grundlage der BonitĂ€tsprĂŒfung herangezogen. Wegen der Rechtswidrigkeit der Anwendung erfĂ€hrt der Konsument selten, warum seinen Vertrag oder Kredit abgelehnt wurde. Ein Unternehmen verliert Kunden, eine Bank verliert Zinsen, der Konsumentenwunsch bleibt unerfĂŒllt und die Wirtschaft verliert an Wachstum.
Die Firma Deltavista wurde in diesem Jahr ( 2008 ) von dem VKI (Verein fĂŒr Konsumenten Information) in Österreich geklagt und dann durch die Berufungsinstanz - OLG Wien - 53Cg 106 /07h verurteilt. Das Urteil ist zwar bis zum Zeitpunkt noch nicht rechtskrĂ€ftig aber in zwei Instanzen bestĂ€tigt.

Deltavista sammelt die Daten aus verschiedenen Quellen. Informationsgeber sind InkassobĂŒros sowie teilweise dubiosen Unternehmen. Deltavista betreibt beispielsweise eine Datenbank, die von dem nicht protokollierten Unternehmen Kreditinform ( Inhaber Josef Hirnschall / http://www.kreditinform.at/ ) gefĂŒhrt wird, öffentlich entgeltlich zugĂ€nglich. Ein an den BonitĂ€tsdaten interessiertes Unternehmen braucht lediglich sein wirtschaftliches Interesse zu bekunden.
Bekanntlich weigert sich Deltavista die Daten zu löschen und versucht Zeit zu gewinnen. SelbstverstĂ€ndlich rechtfertigen die negativen EintrĂ€ge die gut bezahlten Daten. Ansonsten wĂ€re das Unternehmen Deltavista fĂŒr Auftraggeber völlig uninteressant. Deltavista unterstreicht auf seiner eigenen Website: http://www.deltavista.com/content/view/15/34/lang,ge/ das Konzept des Datenhandels mit den Worten (Daten, Daten - Daten). Das sammeln von Daten steht fĂŒr Deltavista im Vordergrund. Die LegitimitĂ€t, die Korrektheit und die Art und Weise wie die Daten verschafft und weitergegeben werden spielen offensichtlich keine Rolle. GeschĂ€ftsfĂŒhrer Thomas StĂ€mpfli und Gottfried Horner setzen das Konzept mit allen Konsequenzen unbeeindruckt fort. Solange das GeschĂ€ft mit den BonitĂ€tsdaten die Kassen bei Deltavista klingeln lĂ€sst, lassen sich notfalls auch ein paar Klagen von Betroffenen problemlos finanzieren.


Deltavista versucht offensichtlich mit allen Tricks die Gesetze zu umgehen und behauptet, dass die Haftungsfrage nicht bei Deltavista liege sondern bei dem Datenlieferanten Josef Hirnschall. Ein Anwaltsschreiben wurde mit dem folgenden Zitat beantwortet:
"Wie dem an Ihren Mandanten ĂŒbermittelten Auskunftsschreiben vom (Datum ist uns bekannt) zu entnehmen ist, entscheidet hinsichtlich jener Informationen, welche dem Datenbestand der nicht protokollierten Firma Kreditinform, Roßauer LĂ€nde 25. 1090 Wien, DVR 0478784 zu entnehmen sind ausschließlich die Kreditinform als datenschutzrechtlicher Auftraggeber ĂŒber die Verarbeitung bzw. verwaltet und kontrolliert diese" So Deltavista / Rechtsabteilung."

Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien machte den Anspruch auf Schadensersatz deutlich:
"Auf Grund des im Wesentlichen eingangs wiedergegebenen Sachverhalts erachtete es rechtlich, der Anspruch auf angemessene EntschĂ€digung fĂŒr die erlittene KrĂ€nkung nach § 33 Abs 1 DSG sei gegen den Auftraggeber der Datenverwendung geltend zu machen"

"Nach § 7 Abs. 1 Mediengesetz (MedienG) habe der Betroffene Anspruch auf EntschĂ€digung fĂŒr die erlittene KrĂ€nkung im Höchstmaß von 20.000,00, wenn sein höchstpersönlicher Lebensbereich in einem Medium in einer Weise erörtert oder dargestellt werde, die geeignet sei, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen"
Und weiter..
"Im §6 Abs 1 Zif 1 DSG sei der Grundsatz verankert, dass Daten nur nach Treu und Glauben verwendet werden dĂŒrfen. Dieser Grundsatz erfordere eine entsprechende Benachrichtigung des Betroffenen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich gegen eine seiner Meinung nach nicht gerechtfertigte, seine KreditwĂŒrdigkeit aber massiv beeintrĂ€chtigende Datenverwendung zur Wehr zu setzen. Eine derartige VerstĂ€ndigung sei im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Die Aufnahme der hier in Rede stehenden Eintragung in die Datenbank den Beklagten sei somit Rechtswidrig"
So lautete einen Teil der EntscheidungsbegrĂŒndung des Oberlandesgerichts in Wien.

Argedaten ( www.argedaten.at ) schĂ€tzt die Anzahl der tatsĂ€chlichen nicht kreditwĂŒrdigen mit maximal 20% der Schwarzlisten-EintrĂ€ge. Dies bedeutet 80% der GeschĂ€digte durch den BonitĂ€tsdatenhandel. Ob Deltavista und Kreditinform die Betroffenen jemals ĂŒber deren DateneintrĂ€ge informieren ist Ă€ußerst unwahrscheinlich.

Infolge werden wir ĂŒber Unternehmen berichten die Deltavista fĂŒr BonitĂ€tsprĂŒfungen als verlĂ€ssliche Quelle nutzen.

Weitere Informationen:

http://www.dsk.gv.at/site/6229/default.aspx

http://help.orf.at/?story=7883

http://www.sf.tv/sf1/kassensturz/manual.php?catid=kassensturzsendungsartikel&docid=20080513-schnueffler

http://www.scan.verbraucherrecht.at/2008/OLG_Wien_17.6.2008_53_Cg_106_07h.pdf

Fortsetzung folgt..



Kontaktinformation:
PR-Inside.com

Brigittenauer LĂ€nde 18 /22

Kontakt-Person:
Hossam Abdel-Kader
CEO
Telefon: +43 1 9582319
E-mail: e-Mail

Web: http://www.pr-inside.com/



Presse-Information:
PR-Inside.com

Brigittenauer LĂ€nde 18 /22

Kontakt-Person:
Hossam Abdel-Kader
CEO
Telefon: +43 1 9582319
E-mail: e-Mail

Web: http://www.pr-inside.com/




ï»ż
Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.