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In 13 EU-Altstaaten besteht künftig Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürer aus den EU-Oststaaten

Belgien und Dänemark haben die Zugangshürden aufgegeben, Deutschland und Österreich weiter auf Abschottungskurs



Arbeit-EU.info - Das Expertenportal für den Internationalen Personatransfer
12.05.2009 18:29:30 - Nachdem nun Belgien und Dänemark die Zugangshürden für Bürger aus den im Jahr 2004 der EU beigetretenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten zu ihrem Arbeitsmarkt ab 01.05.2009 aufgehoben haben, ist nun in 13 Alt-EU-Staaten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit hergestellt.
Deutschland und Österreich hingegen haben bei der EU-Kommission die Verlänerung der Zugangssperren für Arbeitnehmer aus den östichen EU-Staaten bis 2011 beantragt.


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Am 30.04.2009 läuft die zweite Phase der nach dem EU-Beitrittsvertrag möglichen Zeit von drei Jahren für die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber den EU-Oststaaten aus. Um diese Beschränkungen für weitere zwei Jahre aufrecht zu erhalten, müssen von den EU-Staaten erneute Anträge bei der EU eingereicht werden, die eine Begründung für die zwingend erforderliche weitere Aufrechterhaltung der Zugangsbeschränkung enthält.
Nur auf diesem

Weg kann eine weitere Arbeitsmarkt-Sperre bis maximal 30.04.2011 verlängert werden.

Belgien und Dänemark gliedern sich in die Reihe der übrigen 11 EU-Staaten ein

Während Großbritannien und Irland bereits mit dem Beitritt der EU-Oststaaten im Jahr 2004 ihre Arbeitsmärkte geöffnet hatten, wurden die Beschränkungen in weiteren 11 EU-Staaten 2006 fallen gelassen oder im Laufe der Zeit abgebaut.
Nunmehr erweitert sich der Kreis der EU-Mitgliedstaaten, die ihre Zugangshürden zu den osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten fallen lassen, zum 01.05.2009 um weitere 2 Staaten.

Österreich und Deutschland die letzten beiden EU-Staaten mit Beschränkungen

Außer zu Österreich und Deutschland haben Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Staaten, die am 01.05.2004 der EU beigetreten sind, zu allen übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union freien Arbeitsmarktzugang.
Deutschland als auch Österreich haben Ende April bei der EU-Kommission die Verlängerung der Zugangssperren für Arbeitnehmer aus den östlichen EU-Staaten bis 2011 beantragt.
Wie die EU-Kommission mitteilt, liegen entsprechende Anträge, die in der nun am 01.05.2009 startenden letzten Phase der 2+3+2-Regelung einer Begründung bedürfen, zur Prüfung vor.
Damit sind die beiden direkt an die 2004 der EU beigetretenen EU-Länder die letzten Mitgliedsstaaten der EU, welche die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränken und weiterhin an ihrer Abschottungspolitk festhalten.

1,8 Mio. Osteuropäer seit 2004 in den Westen gezogen - In BRD nur 0,2 Mio.

Seit dem 1. Mai 2004 haben sich laut einer im Januar von der EU-Kommission veröffentlichten Studie rund 1,1 Millionen Bürger aus den damals beigetretenen Ländern in Westeuropa niedergelassen. Die meisten von ihnen gingen nach Großbritannien oder Irland. Zudem zogen aus Rumänien und Bulgarien, die erst 2007 der EU beitraten, in den vergangenen Jahren fast 700.000 Menschen nach Westen - überwiegend nach Spanien und Italien. In der Bundesrepublik Deutschland leben nach EU-Zahlen von 2007 rund 720.000 Bürger aus den zwölf neuen Mitgliedstaaten, womit Deutschland europaweit auf dem zweiten Platz nach Spanien mit 990.000 Einwanderern aus den neuen EU-Ländern und knapp vor Großbritannien mit 700.000 liegt. Die meisten der in Deutschland lebenden Osteuropäer sind aber bereits vor der Erweiterung eingereist.

Arbeit von Osteuropäern in Deutschland und Österreich sowie Entsendungen bereits möglich

In vielen Bereichen sind die starren Regelungen zur Ausgrenzung der Arbeitnehmer aus den EU-Oststaaten aber auch in Deutschland und Österreich bereits aufgehoben bzw. löchrig.
So ermöglicht Österreich über eine Fachkräfteverordnung bereits in einigen Berufsbereichen den Zugang auch für Arbeitnehmer aus den angrenzenden Oststaaten.
Und auch in Deutschland ermögilchen einige Ausnahmeregelungen Bürgern aus dem Osten das Arbeiten in Deutschland, wie z.B. im Bereich der Saisionarbeit und der Heimpflege.
Zudem hat Deutschland bereits seit langem Vereinbarung mit Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei,Lettland, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Montenegro, Kroatien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina über die Entsendung von Arbeitnehmern durch Unternehmen dieser Staaten zur Ausführung von Werkverträgen. Diese auf bestimmte Kontingente begrenzten Möglichkeiten zur Arbeit dieser Staatsangehörigen werden zunehmend mehr genutzt werden.

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