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Griechenland erhöht als 12. EU-Staat im laufenden Jahr den Mindestlohn zum 01.05.2009

Mit einem Mindestlohn von 4,13 € erhalten Arbeiter in Griechenland nun 24 Cent mehr pro Stunde



Arbeit-EU.info - Das Expertenportal für den Internationalen Personatransfer
10.05.2009 13:54:41 - Aufgrund der bereits vor über einem Jahr zwischen den Sozialpartnern in Griechenland vereinbarten und staatlich festgelegten Mindesttarife erhöht sich der Mindestlohn für Arbeiter in Griechenland zum 01.05.2009 auf 33,04 Euro pro Tag. Mit 715,65 Euro pro Monat steht der griechische Mindestlohn damit auf Platz 7 der 20 gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union und nimmt unter den ost- und südeuropäischen EU-Staaten mit Abstand den Spitzenplatz ein.

Griechenland war in den letzten 9 Monaten von massiven Demonstrationen und Streiks bis hin zu Straßenkämpfen geprägt, die u.a. auch bessere Lebens- und Arbeitbedingungen zum Inhalt hatten. Bereits im März 2008 hatten die Sozialtarifpartner die Erhöhung der Mindestlöhne für die Jahre 2008 und 2009 vereinbart. Diese Mindesttarife, die Erhöhungen zum 01.01.2008, zum 01.09.2008 und nun zum 01.05.2009 vorsehen, wurden vom

Staat als gesetzlich (auch für ausländische Unternehmen) zwingende Mindestlöhne fixiert. Die Erhöhungen gehen - trotz hoher Inflationsrate im Jahr 2008 deutlich über die Indexanpassungen hinaus.

Arbeitermindestlohn in 16 Monaten um fast 12 % bzw. 46 Cent/Stunde gestiegen

Im Jahr 2007 lag der Mindestlohn für Arbeiter noch bei 3,67 € pro Stunde und wurde infolge der neuen Tarifvereinbarungen Anfang Januar 2008 auf 3,80 Std. sowie zum 01.09.2009 erneut um 3 % auf 3,91 € erhöht.
Nun liegt der in Griechenland für Arbeiter als Tageslohn vereinbarte Mindesttarif ab 01.05.2009 bei 33,03 was bei täglich 8,0 Stunden einem Mindeststundensatz von 4,13 € entspricht und eine erneute Erhöhung um etwa 5,5 % bedeutet.

Mindesttarif für Angestellte erhöht sich um rund 38,50 € pro Monat auf 739.57 €

Die griechischen Mindesttarifregelungen sehen für Angestellte einen höheren Mindesttarif vor, der als Monatslohn festgelegt wird. Auch dieser ist innerhalb der letzten eineinhalb Jahre entsprechend von 657,89 € im Jahr 2007 auf aktuell ab 1. Mai 739,57 € pro Monat geklettert, immerhin insgesamt 81,68
Für alle Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine 40-Stundenwoche.

Tariflich festgelegt: Mit Oster- und Urlaub- sowie Weihnachtsgeld 14 Monatslöhne

Neben den tariflich fixierten Tageslöhnen für Arbeiter und Monatslöhnen für Angestellte müssen alle Arbeitnehmer in Griechenland zwei weitere Monatsverdienste erhalten.
Ein Monatslohn-/gehalt als Oster- sowie Urlaubsgeld sowie ein weiteres als Weihnachtsgeld. Die Arbeitgeber müssen daher 14 Monatsverdienste zahlen, wodurch sich der Stundenlohn für Arbeiter faktisch nochmals um rund 72 Cent erhöht und man von einem effektiven Bruttostundenlohn von 4,85 € ausgehen muss.

Griechenlands Mindestlöhne klettern auf Rang 7 unter den 20 EU-Mindestlohnstaaten

Mit dem zwischen der griechischen General Confederation of Labour (GSEE) und der Griechischen Föderation der Unternehmen (SEV) vereinbarten Zwei-Jahres-General-Tarifvertrag (EGSSE) klettert der griechische Mindestlohn auf Rang 7. der 20 EU-Staaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen.
Mit deutlichem Abstand von fast 0,50 € pro Stunde gegenüber Malta nimmt Griechenland in der EU-Mindestlohnrangliste den Spitzenplatz aller süd- und osteuropäischen Staaten ein.
12 der Mindestlohnstaaten der EU haben bereits in diesem Jahr Ihre Mindesttarife angepasst bzw. erhöht. Der aktuelle Stand der allgemeinverbindlichen branchenübergreifenden Mindesttarife in der EU variiert aktuell um über 9,00 € pro Stunde zwischen 0,71 € in Bulgarien und 9,73 € in Luxemburg.

Auslandsentsendung nach Griechenland für EU-Staaten frei, aber Meldung erforderlich

Da in Griechenland für alle - auch osteuropäische - EU-Bürger völlige Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht, sind Arbeitserlaubnisse für diese Staatsangehörigen nicht mehr erforderlich; Arbeitnehmer aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) bedürfen allerdings einer Arbeitserlaubnis.
Bei Auslandsentsendungen nach Griechenland muss allerdings zwingend vor Beginn der Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers eine schriftliche Meldung an die zuständige Aufsichtsstelle des Arbeitsministeriums in Athen erfolgen. Diese Entsendemeldung, in der die Arbeitsstätte und das Unternehmen in Griechenland sowie die entsandte Person genannt werden muss, ist in griechischer Sprache einzureichen.

Hinweis:
Die aktuellen Mindestlöhne der übrigen EU-Staaten, die auch bei Auslandsentsendungen zu beachten sind, können Sie bei www.Arbeit-EU.info in den Länderinformationen zu den EU-Staaten sowie unter Mindestlöhne (www.arbeit-eu.info/?L%E4nderinformationen:EU-Staaten:EU-Mindestl ..) finden.
Auf der Website von www.eu-mindestloehne.info finden Sie stets eine aktuelle Übersicht der Mindestlöhne in den EU-Staaten sowie nähere Informationen zur aktuellen Situation.

�weitere umfassende und rechtssichere aktuelle Informationen zur Auslandsentsendung- und -überlassung bzw. zum internationalen Personaltransfer erhalten Sie auf Arbeit-EU.info sowie den dortigen Länderinformationen.

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