Neue Chancen zur Erleichterung der Auslandsentsendung in die Schweiz - auch für EU-Zeitarbeitsfirmen?
Schweizer Volk entscheidet sich mit deutlicher Mehrheit in der Volksabstimmung für die EU-Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit
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13.02.2009 18:08:15 - Die Schweizer Eidgenossen haben in einer von der internationalen Presse und Öffentlichkeit nur wenig beachteten Volksabstimmung am 08.02.2009 mit deutlicher Mehrheit von 59,4 % für die Fortführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit gegenüber den Staaten der Europäischen Union bekannt. - Ein wichtiger Schritt der Schweiz auf dem Weg zum EU-Beitritt.
Immerhin 18 Schweizer Kantone haben sich mehrheitlich für den von der Regierung propagierten Weg der Liberalität und der Öffnung hin zur Europäischen Union entschieden und damit der SVP, die als wählerstärkste national-konservative Partei vehement gegen den EU-Kurs eintrat, eine Absage erteilt. Nur in den vier Kantonen Schwyz (56,6 %), Glarus (51,01 %), Appenzell Innerrhoden (53,3 %) und Tessin (65,8 %) gab es eine ablehnende Mehrheit.
Ein NEIN des Schweizer Volks hätte ein Ende der bisherigen bilateralen Verträge mit der EU und für die derzeit ebenfalls angeschlagene Wirtschaft immens negative Folgen gebracht. (siehe Meldung vom 03.01.2009)
Wichtiger Schritt der Schweiz für die angeschlagene Wirtschaft und gegen Isolation
In der Krise hätten die Schweizer also Nerven bewahrt, lauteten die ersten Kommentare nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Denn die Arbeitsplätze in der Schweiz werden derzeit nicht von Einwanderern aus EU-Ländern, sondern durch die Finanz- und Wirtschaftskrise bedroht. In dieser Woche werden seitens der Großbanken UBS und Credit Suisse weitere Ankündigungen von Massenentlassungen erwartet, nachdem sie 2008 Milliardenverluste gemacht haben. Etwa 20 % der arbeitenden Schweizer Bevölkerung ist im Finanzsektor beschäftigt. Danieder liegen derzeit auch andere Wirtschaftsbereiche, wie etwa die Maschinenbauindustrie. Hauptabnehmer der Schweizer Exporte sind natürlich die EU-Staaten, allen voran Deutschland. Eine negative Entscheidung hätte für die Eidgenossen in ihrem Verhältnis zur EU massiv negative Folgen nach sich gezogen und der Stellung der Schweiz in Europa sehr geschadet.
Alle bisher mit der EU geschlossenen bilateralen Verträge der Schweiz, hierbei nicht nur der Beitritt zum Schengen-Abkommen, sondern auch wichtige Abkommen, wie z.B. im Land- und Luftverkehr, wären bei einem Nein auf den Prüfstand gekommen bzw. aufgrund der so genannte Guillotine-Klausel sogar geplatzt - mit unabsehbaren Folgen für die Schweizer Wirtschaft.
EU-Abkommen zu Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit läuft mit Übergangsfrist
Nach dem Ja in der eidgenössischen Volksabstimmung wird der freie Personenverkehr mit der EU ab 01.06.2009 nun unbefristet weitergeführt.
Das Freizügigkeitsabkommen von 2002, das jetzt auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt wird, gibt Schweizerinnen und Schweizern das Recht, ohne jegliche Einschränkungen in der EU zu wohnen und zu arbeiten. Im Gegenzug profitieren davon auch EU-Staatsangehörige in der Schweiz, wobei eine Aufenthaltsbewilligung hier immer noch nur derjenige erhält, der einen Arbeitsvertrag hat oder selbständig erwerbstätig ist und für seinen Unterhalt ausreichend sorgen kann.
Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien enthält eine siebenjährige Übergangsfrist, in welcher der freie Personenverkehr mit den beiden Staaten schrittweise eingeführt wird.
Für Arbeit von Bürgern aus Osteuropa gilt weiterhin die Kontingentregelung
Während der Übergangsfrist bis 2016 bleibt die Zulassung von Arbeitskräften aus Bulgarien und Rumänien begrenzt. Bei den Daueraufenthaltern (bis fünf Jahre) steigen die Kontingente sukzessive von 362 auf 1.207, bei den Kurzaufenthaltern (vier bis zwölf Monate) von 3.620 auf 11.664.
Nach Ablauf der sieben Jahre könnte die Schweiz weitere drei Jahre lang eine Ventilklausel anrufen, wenn die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien unerwünscht stark sein sollte. Demnach ist eine Kontingentierung noch bis ins Jahr 2019 hinein möglich.
Inländische Arbeitskräfte haben während der Übergangsfrist bei der Anstellung vor bulgarischen und rumänischen Vorrang. Vor jeder Anstellung werden zudem die Lohn- und Arbeitsbedingungen von den Schweizer Behörden kontrolliert.
Bei den acht osteuropäischen EU-Länder, die seit 2006 in die Personenfreizügigkeit mit der Schweiz einbezogen sind, fällt die Kontingentierung Ende April 2011 weg.
Für die 15 Mitgliedstaaten der alten EU sowie für Malta und Zypern gibt es bereits seit Ende Mai 2007 keine Kontingente mehr.
Das klare JA zur Öffnung der Schranken zur EU bringt die Schweiz dem EU-Beitritt ein Stück näher.
Die Volksentscheidung vom 08.02.2009 rückt die Frage nach dem EU-Beitritt der Schweiz wieder deutlich in den Vordergrund, nachdem das in Brüssel bereits im Mai 1992 eingereichten Beitrittsgesuch der Schweiz zur EU zwischenzeitlich eingefroren war.
Sozialdemokraten (SP) und Grüne sehen jetzt sogar große Chancen in Bezug auf die EU-Beitrittsdebatte. In Zukunft ist ein EU-Beitritt wohl unausweichlich, war bereits wenige Stunden nach dem Wahlergebnis von grüner Seite zu hören. Und die Sozialdemokraten der SP meinten, das unmissverständliche Ja müsse als Auftrag verstanden werden, den Dialog mit der EU zu intensivieren.
Hoffnung auf Erleichterung bei der Auslandsentsendung in die Schweiz
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten in die Schweiz bestehen bisher aufgrund des Schweizer Entsendegesetzes und der zum 01.04.2006 zuletzt geänderten Schweizer Entsendeverordnung auch gegenüber den 15 Alt-EU-Staaten noch viele Einschränkungen, die deutlich von den Entsenderegelungen innerhalb der EU-Staaten abweichen, was von der EU massiv - zuletzt im Juni 2008 - kritisiert wurde. Erst im Juni 2008 hatte eine Schweizer Delegation im Rahmen eines Treffens in Brüssel eine Änderung abgelehnt.
Doch genau dies kann sich schnell ändern, wie der Experte für den Internationalen Personaltransfer Gerd Bauer nach dem Ausgang der Schweizer Abstimmung erklärt. So stehen auch die Chancen gut, dass die noch bestehende vollständige Ausgrenzung der ausländischen Zeitarbeitsfirmen von der Entsendung in die Schweiz, die teilweise bereits mit legalen Tricks von Personaldienstleistern ausgehebelt wird, bald eine Änderung erfährt; dies nicht zuletzt auch auf Druck der derzeitigen tschechischen EU-Ratspräsidentschaft für ein Europa - ohne Grenzen.
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