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OGH-Präsident Ratz steht hinter Staatsanwälten


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OGH-Präsident Ratz steht hinter Staatsanwälten
Ratz will kein Jammern hören
APA (Archiv/Techt)

(PR-inside.com 29.01.2012 07:16:51) - Die seit 2008 gültige Reform der Strafprozessordnung braucht nach Ansicht des neuen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Eckart Ratz, nur kleine Nachbesserungen. Bei den Staatsanwälten, die seither im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens stehen, will er das "Prinzip Hoffnung" gelten lassen, wie er gegenüber der APA erklärte. Klagen über schwierige Wirtschaftsfälle hält er für nicht angebracht.

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(Wien | APA | 2012-01-29 07:16) Die seit 2008 gültige Reform der Strafprozessordnung braucht nach Ansicht des neuen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Eckart Ratz, nur kleine Nachbesserungen. Bei den Staatsanwälten, die seither im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens stehen, will er das "Prinzip Hoffnung" gelten lassen, wie er gegenüber der APA

erklärte. Klagen über schwierige Wirtschaftsfälle hält er für nicht angebracht.

Ratz, der am 3. Februar in sein Amt eingeführt wird, verwies auf den "Tsunami" an neuen Strukturen und Abläufen im Rahmen der StPO-Reform. Dazu seien offene Planstellen und eine hohe personelle Fluktuation gekommen. Dass es da anfangs zu Fehlern habe kommen können, sei für jeden verständlich. Außerdem wachse die Erfahrung und damit auch das Selbstvertrauen der oft noch sehr jungen Staatsanwälte. "Das ist wie bei einem Baby. Wenn es fünfmal hingefallen ist, beim sechsten Mal läuft es der Mama entgegen."

An Reformen schlägt Ratz beim Hauptverfahren eine Beschleunigung der sich heute teils über Monate ziehenden Urteilsausfertigung durch die Richter vor. Die 2009 eingesparten Beisitzer in Schöffensenaten würde er wieder einführen, und Sachverständige sollten schon im Ermittlungsverfahren vom Richter statt vom Staatsanwalt bestellt werden.

Dass die Belastung der Staatsanwälte durch immer komplexere Wirtschaftsstrafsachen steigt, will Ratz nur sehr bedingt gelten lassen. "Wirtschaftsfälle hat es früher auch gegeben", sagte er. Statt sich lange zu verzetteln, gelte es gleich am Anfang zu reflektieren, worum es eigentlich gehe. Dann könne viel rascher entschieden werden, ob angeklagt oder eingestellt werde - und das steigere wiederum das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz.

Zu seinem Amtsantritt wünscht sich Ratz die gesetzliche Verankerung des seit 2007 praktizierten erweiterten Grundrechtsschutzes. Die Beschwerde gegen Grundrechtsverletzungen in Strafverfahren sei ein "großer Erfolg". Aber um auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg völlig akzeptiert und "nicht nur subtil denkenden Juristen zugänglich" zu sein, müsste dieses Rechtsschutzinstrument nunmehr gesetzlich verankert werden.


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