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Politik
Schürholt selbst bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen Oberbürgermeisterkandidat täuscht Doktortitel vor
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| Oberbürgermeisterkandidat täuscht Doktortitel vor ©ddp |
(PR-inside.com 24.08.2007 11:22:56) - Der Oberbürgermeister-Kandidat der CDU im südpfälzischen Landau, Kai Schürholt, hat nach Angaben seiner Partei einen Doktortitel vorgetäuscht. Der Landauer CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ralf Göbel sagte am Freitag, Schürholt habe ihm gegenüber «seine Lüge eingestanden».
Landau (ddp-rps). Der Oberbürgermeister-Kandidat der CDU im südpfälzischen Landau, Kai Schürholt, hat nach Angaben seiner Partei einen Doktortitel vorgetäuscht. Der Landauer CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ralf Göbel sagte am Freitag, Schürholt habe ihm gegenüber «seine Lüge eingestanden». Nachdem in Landau wochenlang Gerüchte über den angeblich vorgetäuschten Doktortitel kursierten, habe er von Schürholt eine Promotionsurkunde eingefordert, sagte Göbel. Als der OB-Kandidat dieser Aufforderung nicht nachgekommen
sei, habe er eigene Nachforschungen angestellt und Schürholt mit seinen Rechercheergebnissen konfrontiert.
Schürholt selbst war bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sein Berliner Anwalt kündigte aber an, noch am Freitag eine Erklärung zu verbreiten. Schürholt, der bisher unter anderem Pressesprecher des Deutschen Brauer-Bundes war, hatte vor etwa dreieinhalb Wochen seine Oberbürgermeister-Kandidatur wegen einer schweren Erkrankung aufgegeben. Weil bereits der Wahlausschuss der Stadt getagt hatte, war eine offizielle Rücknahme der Kandidatur aber nicht mehr möglich. Somit steht Schürholt am 2. September nach wie vor für die CDU zur Wahl.
CDU-Kreischef Göbel sagte, es tue ihm um die «betrogenen Bürger in Landau leid». Er sei von Schürholt «selbst betrogen worden und zutiefst enttäuscht». Infolge dieser Entwicklungen stelle sich auch die Frage, was es mit der schweren Erkrankung auf sich habe. «Um diese Fragen zu klären, habe ich heute Herrn Schürholt aufgefordert, unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen», sagte Göbel.
(ddp)
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