(PR-inside.com 05.11.2009 12:10:03) - Mit einem neuen Straftatbestand wollen Hessen und
Baden-Württemberg Genitalverstümmelungen an Mädchen und Frauen
künftig härter bestrafen.
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Berlin (ddp-hes). Mit einem neuen Straftatbestand wollen Hessen und Baden-Württemberg Genitalverstümmelungen an Mädchen und Frauen künftig härter bestrafen. «Solche Taten gehen wegen der lebenslangen körperlichen und seelischen Folgen für die Opfer über eine bloße Körperverletzung weit hinaus», verkündeten der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn und sein baden-württembergischer Amtskollege Ulrich Goll (beide FDP) am Donnerstag in Berlin. Daher sehe der neue Straftatbestand eine Mindestfreiheitsstrafe von
zwei Jahren vor.
Die Genitalverstümmelung sei eine schwerwiegende Misshandlung, unter deren Folgen die Opfer ihr Leben lang litten. Auch in Deutschland seien Tausende Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund von einer solchen Tat bedroht. «Diese Praktiken müssen mit den Mitteln des Strafrechts entschieden bekämpft werden», hieß es weiter. Die Gesetzesinitiative der beiden Länder sehe vor, den neuen Straftatbestand der Genitalverstümmelung als Paragraf 226a in das Strafgesetzbuch einzufügen.
Dem Entwurf zufolge soll das deutsche Strafrecht auch für solche Taten gelten, die im Ausland an Opfern begangen werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Mädchen seien "besonders gefährdet, während eines Urlaubs im Heimatland Opfer einer solchen Misshandlung zu werden», hieß es zur Begründung. Zudem sehe der Gesetzesentwurf das Ruhen der Verjährung bis zur Volljährigkeit des Opfers vor. Denn die Taten würden in vielen Fällen auf Veranlassung der Eltern an jungen Mädchen begangen, die davor zurückscheuten, die Taten anzuzeigen, solange sie minderjährig seien und bei ihrer Familie lebten.
(ddp)
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