(PR-inside.com 06.11.2009 11:44:01) - "Als Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet der NÖ Ärztekammerpräsident Dr. Christoph Reisner die Ankündigung der Niederösterreichischen Apothekerkammer, vertreten durch Präsident Mag. Werner Luks, Gratiszustelldienste einzurichten: "Etwa drei Viertel unserer Hausärztinnen und Hausärzte in Niederösterreich haben keine ärztliche Hausapotheke. Das bedeutet, dass deren Patientinnen und Patienten nach dem Aufsuchen der Ordination jedenfalls noch einen zusätzlichen Weg in die öffentliche Apotheke auf sich nehmen müssen. Hier würde der angekündigte Gratis-Zustelldienst sicherlich eine große Hilfe darstellen."
Ausdrucken
Per e-Mail empfehlen
Ärztekammerpräsident Dr. Reisner zweifelt allerdings an der Umsetzbarkeit dieser Ankündigung: "Welche Patientinnen und Patienten sind denn nun wirklich betroffen? Aus meiner Sicht hat ein Großteil der Patientinnen und Patienten ein Problem, nach dem Arztbesuch zum vorordneten Medikament zu kommen. Doch wer soll über eine Gratiszustellung entscheiden? Ich sehe hier schon wieder Zusatzbürokratie auf uns zukommen, die sicherlich an den Ärztinnen und Ärzten hängenbleiben soll."
800.000
Hausbesuche alleine in Niederösterreich
"Ganz sicherlich betroffen sind jedoch die Patientinnen und Patienten, die nachts oder am Wochenende unsere Kolleginnen und Kollegen ohne ärztliche Hausapotheke aufsuchen sowie die Patientinnen und Patienten, die ein derartiges Krankheitsbild aufweisen, dass sie per Hausbesuch behandelt werden müssen", so der Medikamentenreferent der NÖ Ärztekammer Dr. Wolfgang Geppert. "Bei diesen etwa 800.000 Hausbesuchen pro Jahr wäre ein Gratis-Zustelldienst sicherlich von unschätzbarem Vorteil für die Patientinnen und Patienten. Die insgesamt etwa 500.000 Patientinnen und Patienten unserer Hausapothekerinnen und Hausapotheker sind hingegen bereits heute optimal mit rezeptpflichtigen Medikamenten versorgt und brauchen daher keinen zusätzlichen Zustelldienst", weiß Dr. Geppert.
Er wundert sich jedoch auch über diesen Vorstoß der Apothekerkammer: "Mit den geplanten Zustelldiensten der Apotheken soll das Rad anscheinend neu erfunden werden. Was liegt denn näher, als die Medikamente gleich von der Ärztin oder vom Arzt zu bekommen? Es ist vom Service her unschlagbar, wenn bei einer Visite die notwendigen Arzneimittel der Patientin oder dem Patienten sofort zur Verfügung gestellt werden können. Und zwar ohne Zusatzkosten!" Dr. Geppert glaubt ohnehin noch nicht an die Bereitschaft der Apotheker, für diese logistische Großleistung auch finanziell aufzukommen: "Wer soll als Zahler dieses Services erkoren werden? Die Krankenkasse? Die Gemeinde? Oder gar die Patientinnen und Patienten selbst, wie beim Taxi-Zustelldienst in Wien? Das kann nicht der Sinn dieser Serviceleistung sein. Was geschieht nachts und am Wochenende, wenn nur jede dritte öffentliche Apotheke Dienst hat?"
Regelmäßige Zustelldienste rechtlich nicht möglich
Der Hausapothekenreferent der NÖ Ärztekammer, Dr. Gerhard Imb, zweifelt zudem an der Umweltverträglichkeit durch Millionen unnötige Fahrten pro Jahr, teilweise in sehr entlegene Gebiete: "Diese Zustelldienste der Apotheker belasten nur unnötig die Umwelt. Es ist geradezu ein ökologischer Wahnsinn, in Zeiten notwendiger Kohlendioxideinsparungen solche Dienste auch nur anzudenken. Viel einfacher wäre es, die Abgabe der notwendigen Medikamente generell auch direkt von der Ärztin oder vom Arzt auf dem Wege eines dualen Systems zu ermöglichen."
Doch das Hauptproblem sieht Dr. Imb in der rechtlichen Grundlage der Zustelldienste durch Apotheken und verweist auf ein jüngstes VfGH-Urteil: "Aus dem Apothekengesetzes ist ableitbar, dass der Apothekerberuf in einer Apotheke auszuüben ist und der Pflicht zur persönlichen Anwesenheit des Apothekers einhergeht. Zweck dieses Gesetzes ist, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln grundsätzlich die Möglichkeit der persönlichen Beratung durch einen Apotheker bestehen soll." Hinsichtlich verschreibungspflichtiger Arzneimittel verlangt §1 Abs5 Rezeptpflichtgesetz zudem ausdrücklich die Abgabe "in" Apotheken. "Regelmäßige Zustelldienste sind daher aus derzeitiger Sicht rechtlich nicht möglich", so Dr. Imb weiter.
Gesetzesänderung auch von der Ärztekammer angestrebt
Er wundert sich darüber hinaus, dass die Apothekerschaft freiwillig ihre einzige Kompetenz abgibt: "Jeder "Taxifahrer" ist aus Sicht der Apothekerkammer offenbar genauso kompetent Medikamente abzugeben wie ein Apotheker oder ein Arzt. Aus ärztlicher Sicht zweifle ich daher an der juristischen Durchführbarkeit dieser zweifellos begrüßenswerten Maßnahme im Sinne unserer zahllosen Patientinnen und Patienten von Ärztinnen und Ärzten ohne ärztliche Hausapotheke. Wer trägt bei solchen Zustelldiensten die medizinische Verantwortung? So wie bisher alleine die Ärztin oder der Arzt? Apothekerin oder Apotheker? Oder gar die Person, die das Medikament ausliefert? Das muss geklärt und im Gesetz verankert werden."
"Wir begrüßen jedenfalls grundsätzlich diesen Vorstoß der Apothekerkammer in Richtung Optimierung der Medikamentenversorgung und fordern nicht nur eine Freiwilligkeit, sondern eine gesetzliche Verpflichtung von Zustelldiensten für Apotheken", so Dr. Reisner abschließend. "Dazu bedarf es allerdings einer Änderung des Apothekengesetzes, um diese neue Betriebspflicht für die Apotheker zu verankern. Nur so ist gewährleistet, dass Patientinnen und Patienten ihr Recht auf die Zustellung von Medikamenten auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. In diesem Zuge können dann auch die anderen reparaturbedürftigen Gesetzesteile verändert werden, wie etwa die Sechs-Kilometer-Regelung bei Nachfolge von Hausapothekenpraxen oder die Einführung eines dualen Systems der Medikamentenabgabe in Ordinationen und Apotheken. Die Patientinnen und Patienten sollen sich frei entscheiden können, wo sie ihre Medikamente beziehen."
Rückfragehinweis:
Pressestelle, Michael Dihlmann
Tel. 0664/1449294
mailto:presse@arztnoe.at, www.arztnoe.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0116 2009-11-06/11:39

Erklärung:
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Alle Rechte vorbehalten. Eine redaktionelle Verwertung der Inhalte ist ausdrücklich erwünscht, eine darüber hinausgehende Verwendung jedoch nur für den privaten Gebrauch zulässig. Eine Speicherung in Datenbanken sowie jegliche nicht-redaktionelle Nutzung und damit verbundene Weitergabe an Dritte in welcher Form auch immer sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die APA-OTS Originaltext- Service GmbH gestattet. Für den Fall, dass Sie die Inhalte von APA-OTS weitergeben, speichern oder gewerblich nutzen möchten, informieren Sie sich bitte über den OTS Content-Partnerschaftsservice unter http://www.ots.at oder rufen Sie Tel. ++43/(0)1/36060-5320.