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Meinl Bank: "Offenbar weiterhin "anonyme" Schreiben von Akteneinsicht ausgenommen"


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(PR-inside.com 29.01.2012 11:14:52) - - Zwei weitere "anonym eingebrachte" Schreiben seit März 2011 bei Staatsanwaltschaft Wien evident - jedoch von Akteneinsicht ausgenommen

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- Meinl Bank Vorstand Weinzierl: "Gibt es noch weitere gefälschte Dokumente im Akt? Staatsanwaltschaft dringend gefordert, Klarheit zu schaffen." - Meinl Bank sieht neuen Oberstaatsanwalt in MEL - Diskurs als Chance, dass bisherige Vorverurteilungen korrigiert werden Nachdem am 23. Jänner 2012 bekannt geworden ist, dass die Staatsanwaltschaft Wien in der MEL - Causa mit gefälschten Unterlagen operiert (Die Staatsanwaltschaft berief sich in einem Schriftsatz
auf einen offensichtlich gefälschten Brief von Julius Meinl, der der Behörde im März 2011 angeblich anonym zugespielt worden war. Anm.) verwickelt sich die Behörde immer mehr in Widersprüchlichkeiten: Nach Information der Meinl Bank liegen offenbar mindestens zwei weitere anonym eingebrachte Schreiben im Akt, und sind von der Akteneinsicht ausgenommen. Die Strafanzeige, welche die Meinl Bank wegen der gefälschten Unterlagen eingebracht hat, soll nun offenbar von demselben Staatsanwalt, der mit diesen Unterlagen operierte, geprüft werden. Es stellt sich überdies die dringende Frage, ob sich im Akt weitere gefälschte Dokumente befinden. Weitere gefälschte Dokumente von Akteneinsicht ausgenommen? "Dass wir jetzt von der Existenz weiterer offenbar anonym eingebrachter Schreiben, die uns nicht zugänglich sind, erfahren, schlägt dem Fass den Boden aus", sagte Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl. "Die Frage stellt sich, ob sich noch weitere gefälschte Dokumente im Akt befinden. Dies ist von der Staatsanwaltschaft dringend aufzuklären." Weinzierl wendete sich direkt an die vorgesetzte Behörde und forderte diese auf, umgehend Akteneinsicht über sämtliche Dokumente zu gewähren, damit herausgefunden werden kann, ob und welche Unterlagen noch gefälscht sind. Dieser ungesetzliche Zustand müsse umgehend beendet werden, so der Bank Vorstand. "Ist es nicht genug, dass sich ein aus dem Ruder gelaufener Staatsanwalt erst kürzlich durch die Verwendung eines gefälschten Briefes öffentlich blamierte und mit diesen fragwürdigen Methoden eine ganze Behörde in Misskredit bringt?" Prüft verantwortlicher Staatsanwalt sich selbst? Nach Informationen der Meinl Bank versucht der verantwortliche Staatsanwalt, Markus Fussenegger, die Zuständigkeit für die Prüfung der Strafanzeige, die die Meinl Bank wegen des gefälschten Briefes eingebracht hat, an sich zu reißen. Dazu Peter Weinzierl: "Wenn es möglich ist, dass dieselbe Person, die gefälschte Unterlagen verwendet, quasi sich selbst überprüft, dann drohen in einem Verfahren, das ohnehin schon aus dem Ruder gelaufen ist, offensichtlich sämtliche rechtsstaatliche Kontrollmechanismen zu fallen. Während weltweit über Compliance, Transparenz, Nachvollziehbarkeit bei Behördenvorgängen und im Bereich der Wirtschaft diskutiert wird, agiert der zuständige Staatsanwalt diesbezüglich noch wie im Mittelalter." Der Bank Vorstand forderte die Behörden auf, diese kafkaeske Situation zu beenden und die Prüfung der Strafanzeige einer von der MEL-Diskussion unabhängigen Staatsanwaltschaft zu übergeben. Dubiose anonyme Texte als Handlungsgrundlage eines Staatsanwalts? "Es kann doch nicht sein, dass sich im Rechtstaat Österreich ein ermittelnder Staatsanwalt dubioser anonym zugespielter Texte bedient, um seine tendenziöse Vorgangsweise zu legitimieren und niemand etwas dagegen unternimmt.", so Weinzierl. Von Anfang an sei das Verfahren gegen Julius Meinl und Organe der Bank durch nachweisbare Vorverurteilungen gekennzeichnet. Eine unrechtmäßige U-Haft, eine absurde EUR 100 Mio Kaution, befangene Gutachter, illegale Hausdurchsuchungen, erfundene Zeugenaussagen durch einen Polizisten, selektives und tendenziöses Verwenden von Unterlagen durch den zuständigen Staatsanwalt und immer noch keine Ergebnisse, die U-Haft und Kaution rechtfertigten. Dies sei die fragwürdige Bilanz von vier Jahre Ermittlungen, so Weinzierl. Chance für Durchsetzung des Objektivitätsgebots durch Oberstaatsanwaltschaft? Vorsichtig optimistisch äußerte sich der Bank Vorstand in diesem Zusammenhang über die am Freitag, 27. Jänner 2012 bekannt gewordene Entscheidung, wonach den ermittelnden Staatsanwälten nun eine Person aus der Oberstaatsanwaltschaft beigestellt wird, offenbar um die bisherigen Schritte ernsthaft zu evaluieren. "Es ist höchste Zeit, dieses Verfahren in den rechtsstaatlichen Rahmen zu bringen. Die Staatsanwaltschaft sei per Gesetz dem Objektivitätsgebot verpflichtet, nun gelte es, die objektiv vorliegenden vorverurteilenden Maßnahmen rasch zurückzunehmen. Konsequenz könne hier nur die rasche Einstellung des Verfahrens sein, so Peter Weinzierl abschließend. Hintergrundinformation: Meinl Bank Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut positioniert. Rückfragehinweis: Meinl Bank AG Pressestelle Thomas Huemer Tel.: +43 1 531 88 - 203 e-mail.: huemer@meinlbank.com Digitale Pressemappe: www.ots.at/pressemappe/3934/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0024 2012-01-29/11:10

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