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Politik

Anordnung der Polizei bestätigt

Linkes Bündnis darf nicht bei Europafest protestieren


Linkes Bündnis darf nicht bei Europafest protestieren
Linkes Bündnis darf nicht bei Europafest protestieren ©ddp

(PR-inside.com 23.03.2007 18:09:21) - Die Demonstranten gegen den EU-Sondergipfel in Berlin dürfen ihre
Abschlusskundgebung nicht in der Nähe des Europafestes abhalten. Das
beschloss das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. Die
Abschlusskundgebung am Sonntag muss demnach auf der Friedrichstraße
in der Nähe der Weidendammer Brücke stattfinden. Damit bestätigten
die Verwaltungsrichter eine Anordnung der Polizei.

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Berlin (ddp-bln). Die Demonstranten gegen den EU-Sondergipfel in Berlin dürfen ihre Abschlusskundgebung nicht in der Nähe des Europafestes abhalten. Das beschloss das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. Die Abschlusskundgebung am Sonntag muss demnach auf der Friedrichstraße in der Nähe der Weidendammer Brücke stattfinden. Damit bestätigten die Verwaltungsrichter eine Anordnung der Polizei. Ein Berliner Bündnis aus mehr als 40 linken Gruppen und Initiativen hatte unter
dem Motto «Nein zum Europa des Kapitals» zu einem Protestzug am Sonntag aufgerufen, für den rund 10 000 Teilnehmer erwartet werden. Nach der Auflage der Polizei dürfen die Protestierer vom Alexanderplatz über die Tor- und Friedrichstraße nur bis zur Weidendammer Brücke ziehen. Das «Bündnis» wollte hingegen so nahe wie möglich an das Europafest herankommen. Dann sollte eine «lautstarke, sichtbare und kämpferische Demonstration» die politischen Inhalte des Bündnisses transportieren. Gegen die Auflagen der Polizei hat das Bündnis beim Verwaltungsgericht einen Eilschutzantrag gestellt. (ddp)

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