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Erster Zeuge im Prozess um Brandsatzwurf auf Polizisten gehört

«Ich sah, wie ein Feuerschweif durch die Luft flog»



(PR-inside.com 08.09.2009 13:57:04) - Der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mai-Randalierer wegen
versuchten Mordes ist am Dienstag mit ersten Zeugenvernehmungen
fortgesetzt worden. Den 17 und 19 Jahre alten Schülern wird
vorgeworfen, am Abend des 1. Mai in Kreuzberg einen Molotowcocktail
auf Polizeibeamte geworfen zu haben.

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Berlin (ddp-bln). Der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mai-Randalierer wegen versuchten Mordes ist am Dienstag mit ersten Zeugenvernehmungen fortgesetzt worden. Den 17 und 19 Jahre alten Schülern wird vorgeworfen, am Abend des 1. Mai in Kreuzberg einen Molotowcocktail auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Dabei soll ein Teil der brennenden Flüssigkeit eine junge Frau getroffen haben. Die Passantin erlitt Verbrennungen zweiten
und dritten Grades. Im Prozess vor dem Landgericht gab der als Zeuge gehörte 38-jährige Polizeibeamte an, die beiden Personen nach dem Wurf durchgehend beobachtet zu haben, «soweit es möglich war». Ein bis zweimal sei jemand «kurz im Blickfeld» gewesen. Der Beamte war eigenen Worten nach beim Myfest in Zivil zu Aufklärungsarbeiten eingesetzt. Seinen Angaben nach konnte er sehen, wie ein erster Brandsatz in Richtung der Polizeikräfte geworfen wurde und dann vier männliche Personen in die Menschenmenge hineinliefen. Kurz danach habe er die beiden Angeklagten bemerkt, die «leicht gebeugt» einander gegenüberstanden hätten. Sie seien ihm aufgefallen, weil «sie gleich bekleidet waren wie die Vierergruppe», führte der Beamte an. Er habe jedoch weder ihre Gesichter gesehen noch, «was sie machten». Zwischen den beiden Personen habe es plötzlich eine «Art Feuerschein» und dann eine «hektische Wurfbewegung» gegeben, sagte der Polizist. «Ich sah, wie ein Feuerschweif durch die Luft flog und dann eine weibliche Person in Flammen stand». Die Schüler hatten zum Prozessauftakt die Vorwürfe bestritten und erklärt, sie seien auf dem Weg zur Bank festgenommen worden. Aus Sicht der Verteidigung sind die beiden Angeklagten Opfer einer Verwechslung. Ein Antrag der Verteidigung zu Prozessauftakt, Oberstaatsanwalt Ralph Knispel wegen Befangenheit abzulösen, wurde vom Gericht am Dienstag abgelehnt. Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt. (ddp)


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