(PR-inside.com 11.11.2009 12:22:02) - In der OTS0080 von heute muss es im ersten Absatz richtig heißen "Frauenministerin Heinisch-Hosek" (und nicht: "Familienministerin")
Ausdrucken
Per e-Mail empfehlen
KORRIGIERTE VERSION:
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) tritt für die Beibehaltung einer strengen Rezeptpflicht der "Pille danach" ein. Sie wendet sich damit gegen die Forderung von Frauenministerin Heinisch-Hosek und Gesundheitsminister Stöger. Dies sei nach Aussage des Bundessprechers der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe, Gerhard Hochmaier, aus medizinischen Gründen dringend geboten.
Bei der "Pille danach" handle es sich um ein hochpotentes Medikament, welches naturgemäß "massiv in den weiblichen
Hormonhaushalt" eingreife, so der Frauenarzt Mittwoch in einer Aussendung. Vor Gabe des Arzneimittels empfehle sich eine genaue Erhebung der Krankengeschichte. Hochmaier: "Unter Umständen ist sogar eine Untersuchung notwendig." Dies hänge damit zusammen, dass Schwangerschafts-begründende Sexualkontakte oft wesentlich früher stattgefunden haben könnten, als von der Probandin registriert. Die Verabreichung des Arzneimittels sei in diesem Fall unwirksam und belaste daher Frau und Fötus in "unvertretbarer Weise".
Hochmaier hält darüber hinaus die Direktabgabe der "Pille danach" durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in Ordinationen oder Fachambulanzen für sinnvoll, da "die Wirksamkeit des Präparates an die Einhaltung sensibler Fristen unabhängig von der Tageszeit und der Erreichbarkeit öffentlicher Apotheken gebunden ist".
Die ärztliche Verschreibung des Hormonpräparates sei daher im Interesse der Patientinnen aufrecht zu erhalten, die direkte ärztliche Abgabe zu empfehlen.(ms)
Rückfragehinweis:
Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Mag. Martin Stickler
Tel.: (++43-1) 513 18 33-14
Mail: m.stickler@aerztekammer.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0168 2009-11-11/12:04
Erklärung:
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Alle Rechte vorbehalten. Eine redaktionelle Verwertung der Inhalte ist ausdrücklich erwünscht, eine darüber hinausgehende Verwendung jedoch nur für den privaten Gebrauch zulässig. Eine Speicherung in Datenbanken sowie jegliche nicht-redaktionelle Nutzung und damit verbundene Weitergabe an Dritte in welcher Form auch immer sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die APA-OTS Originaltext- Service GmbH gestattet. Für den Fall, dass Sie die Inhalte von APA-OTS weitergeben, speichern oder gewerblich nutzen möchten, informieren Sie sich bitte über den OTS Content-Partnerschaftsservice unter http://www.ots.at oder rufen Sie Tel. ++43/(0)1/36060-5320.