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Politik

Auschwitzopfer erneuern Antrag auf Amtsenthebung des US-Präsidenten

Klage gegen Bush


Klage gegen Bush
Klage gegen Bush ©ddp

(PR-inside.com 28.12.2006 11:17:35) - Nancy Pelosi wird am 4. Januar zum ersten weiblichen Präsidenten
des US-Kongresses gewählt, doch schon jetzt hat die Fraktionschefin
der Demokraten ein dringliches Anliegen aus Deutschland auf dem
Tisch: den Antrag auf Aufhebung der juristischen Immunität von
US-Präsident George W. Bush und Einleitung eines
Amtsenthebungsverfahrens.

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Berlin (ddp). Nancy Pelosi wird am 4. Januar zum ersten weiblichen Präsidenten des US-Kongresses gewählt, doch schon jetzt hat die Fraktionschefin der Demokraten ein dringliches Anliegen aus Deutschland auf dem Tisch: den Antrag auf Aufhebung der juristischen Immunität von US-Präsident George W. Bush und Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens. Dieser Antrag stammt bereits aus dem Jahr 2004, war aber vom bisherigen republikanischen Kongresssprecher liegengelassen worden
- um seinem Parteifreund Bush das Verfahren zu ersparen. Dies jedenfalls meint der Antragsteller, Peter Wolz, Anwalt aus dem Rheinland und Repräsentant der Internationalen Projektgruppe Auschwitz-Sammelklagen, Ipas. Wolz appelliert an Pelosi, «die Auschwitz-Opfer nicht wieder, wie im Zweiten Weltkrieg, durch Untätigkeit im Stich zu lassen, sondern ihnen Unterstützung zu gewähren, um die Prinzipien von Wahrheit und Gerechtigkeit in den USA umzusetzen». Wolz´ Antrag auf Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Präsident Bush war bereits das dritte Kapitel eines langen Verfahrens, in dessen Verlauf Bush nach Ansicht der Kläger Manipulationen unternommen hat, die mit seinem hohen Amt nicht vereinbar sind. Zu Beginn hatte Bushs Vorgänger Bill Clinton in einer der letzten Amtshandlungen seiner Präsidentschaft eine Sammelklage der Ipas auf Kompensation in Milliardenhöhe gegen die USA grundsätzlich mit Wohlwollen kommentiert. Die Klage gründet, vereinfacht beschrieben, auf dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Die USA hätten 1944 sowohl die Möglichkeit als auch die Pflicht gehabt, durch ein Bombardement der Zufahrtswege des Vernichtungslagers Auschwitz den Mord an weiteren 400 000 Juden dort zu verhindern, argumentieren die Kläger und fordern 40 Milliarden Dollar Straf- und Schadenersatzzahlung. Die Nothilfe sei völkerrechtlich geboten gewesen, stattdessen hätten starke Lobbygruppen, motiviert von Antisemitismus, Antikommunismus und Geschäftsinteressen, das Bombardement der «Mordfabrik» verhindert. Während der Vorwurf selbst keineswegs neu war, erhob die Sammelklage erstmals das Nothilfegebot - das als religiöses Gebot des Juden- und des Christentums Jahrtausende älter ist als das moderne Völkerrecht - zu einer juristisch relevanten Regel. Bill Clinton unterstützte dies, wie er sich in jener Zeit auch bereit erklärte, den Weltgerichtshof der Vereinten Nationen anzuerkennen. Damit förderte er die juristische Globalisierung der Menschenrechte und die Verrechtlichung internationaler Interventionen gegen Verstöße, die mit Gründung des Völkerbunds acht Jahrzehnte zuvor angeschoben worden und auch Grundlage der Nürnberger Prozesse gegen das NS-Regime gewesen war. Bush jedoch bestritt das Nothilfegebot, und er nutzte das Mittel der politischen Richterwahl, die Sammelklage abzuschmettern. Begründung: Die Entscheidung der US-Regierung, Auschwitz nicht zu bombardieren, sei durch deren Souveränität gedeckt und unterliege keinen anderen Rechtsnormen. Was formal danach aussieht, als wolle der Präsident pflichtgemäß Schaden von seinem Land abwenden, hat einen Aspekt der Selbstbereicherung. Es gehört zu den niemals ausgeglichenen Defiziten der Nürnberger Prozesse, dass die internationalen Verbindungsleute, Geschäftspartner und Finanziers der NS-Führung und ihrer Unterstützer in den deutschen Großkonzernen nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Im beginnenden Kalten Krieg schien es politisch nicht opportun, derlei Interessensverflechtungen zwischen amerikanischen und deutschen Konzernen nachzugehen - zur Erbitterung etwa des amerikanischen Finanzministers Henry Morgenthau. Zu den internationalen Geschäftspartnern deutscher Unternehmen, die so weiteren Ermittlungen entgingen, gehörte der Investmentbanker Prescott Bush. Der Vater des ehemaligen Präsidenten George H. W. Bush und Großvater des amtierenden Präsidenten hatte laut Medienberichten angeblich noch Geschäfte mit deutschen Konzernen gemacht, als dies nach US-Kriegsrecht schon illegal war, und er profitierte über die Beteiligung an einem Stahlunternehmen in Schlesien auch direkt von Sklavenarbeit der KZ-Häftlinge. Sind die Kläger erfolgreich, müssen die 40 Milliarden Dollar aufgebracht werden, mit denen die Ipas nach dem Muster des Zwangsarbeiterfonds einen Fonds für Holocaustopfer ausstatten will. Damit würde neben zahlreichen anderen US-Unternehmen und Familien auch die Familie Bush mit Zahlungsansprüchen in Millionenhöhe konfrontiert, meinen die deutschen Kläger, denen es laut eigenem Bekunden weniger um das Geld als um eine Art Fortsetzung der Nürnberger Prozesse geht: Alle Mitschuldigen und Profiteure müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Unter dem Eindruck von Bushs Reaktion auf die erste Sammelklage hat die Ipas daher eine weitere Sammelklage gegen die Bush-Familie gerichtet. Ihr heutiges Vermögen basiere auf Profiten aus NS-Verbrechen, heißt es darin, um eine Straf- und Schadensersatzforderung in Höhe von 400 Millionen Dollar zu begründen. Daraus wiederum leitet sich der Vorwurf der Ipas ab, Bush habe die präsidiale Macht im Familieninteresse missbraucht, indem er durch Richterwahl die erste Klage ausbremste. Pelosi habe nach der US-Verfassung die Pflicht, den Antrag gegen Bush zu behandeln, meint Peter Wolz. Die neue politische Konstellation, mit einer demokratischen Parlamentsmehrheit, einer moralisch durch den Irak-Krieg zutiefst diskreditierten republikanischen US-Regierung und den Ambitionen Hillary Clintons auf die Präsidentschaftskandidatur für 2008, gibt ihm Zuversicht. (ddp) © ddp

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