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Keine Diskriminierung bei Innsbrucker Rektorswahl © apa
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| Margarethe Hochleitner ging 2009 leer aus APA (Medizinische Universität Innsbruck/Vandory) |
(PR-inside.com 12.02.2012 10:28:09) - Die Schiedskommission der Medizinischen Universität Innsbruck hat die Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlung wegen Diskriminierung der Rektorsanwärterin Margarethe Hochleitner bei der Wahl im Jahr 2009 durch den Uni-Rat abgewiesen. Dies teilte die Uni am Samstagabend mit. Die Kommission hielt in dem Bericht fest, dass es zu keiner Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gekommen sei.
(Innsbruck | APA | 2012-02-12 10:26) Die Schiedskommission der Medizinischen Universität Innsbruck hat die Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlung wegen Diskriminierung der Rektorsanwärterin Margarethe Hochleitner bei der Wahl im Jahr 2009 durch den Uni-Rat abgewiesen. Dies teilte die Uni am Samstagabend mit. Die Kommission hielt in dem Bericht fest, dass es zu keiner Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gekommen sei.
Der Uni-Rat der Medizinischen Universität hatte im April 2009 aus einem
Dreier-Vorschlag Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt. Die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug. Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) eingeschaltet wurde, und diese eine Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes gegeben sah. Danach war die Schiedskommission mit einer abermaligen Prüfung beauftragt worden.
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