(PR-inside.com 10.11.2009 12:25:03) - Der Tarifabschluss für das Gebäudereinigerhandwerk kann in Kraft
treten. Nach Angaben der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
vom Dienstag haben sich die Gewerkschaftsmitglieder in einer
Urabstimmung mit 94,4 Prozent für eine Annahme des Abschlusses
ausgesprochen.
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Bonn/Frankfurt am Main (ddp). Der Tarifabschluss für das Gebäudereinigerhandwerk kann in Kraft treten. Nach Angaben der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vom Dienstag haben sich die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung mit 94,4 Prozent für eine Annahme des Abschlusses ausgesprochen. Auch die Arbeitgeber stimmten der Einigung
vom 29. Oktober zu, wie der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks mitteilte.
Die Beschäftigten in der Branche erhalten ab dem 1. Januar im Westen und 3,1 Prozent mehr Geld, in den neuen Bundesländern beträgt die Lohnsteigerung 3,8 Prozent. Am 1. Januar 2011 tritt die zweite Stufe der Lohnerhöhung mit 1,8 Prozent im Westen und 2,5 Prozent im Osten in Kraft. Der Mindestlohn für die Innenreinigung beträgt dann 8,55 Euro im Westen und 7,00 Euro im Osten. Daneben wurden Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung getroffen.
Die Tarifvertragsparteien wollen nach eigenen Angaben die Mindestlöhne für Innen- und Fassadenreinigung beim Bundesarbeitsminister zur Allgemeinverbindlichkeit nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen. Eine entsprechende Rechtsverordnung solle nach dem Willen beider Parteien gleichzeitig mit dem Tarifvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 in Kraft treten. Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert sagte, er hoffe, dass die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages so schnell wie möglich erteilt werde.
(ddp)
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