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Wirtschaft & Industrie

Vorstandsmitgliedern Friedrich und Rieck wird Verantwortung für hohe Verluste angelastet

HSH Nordbank trennt sich von zwei Vorstandsmitgliedern


HSH Nordbank trennt sich von zwei Vorstandsmitgliedern
HSH Nordbank trennt sich von zwei Vorstandsmitgliedern ©ddp

(PR-inside.com 10.11.2009 20:13:22) - Die angeschlagene HSH Nordbank zieht nach den verlustreichen
Milliardengeschäften personelle Konsequenzen und trennt sich mit
sofortiger Wirkung von zwei ihrer führenden Köpfe. Die
Vorstandsmitglieder Jochen Friedrich und Peter Rieck mussten noch am
Dienstag ihre Schreibtische räumen, wie die Landesbank für Hamburg
und Schleswig-Holstein mitteilte.

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Hamburg (ddp). Die angeschlagene HSH Nordbank zieht nach den verlustreichen Milliardengeschäften personelle Konsequenzen und trennt sich mit sofortiger Wirkung von zwei ihrer führenden Köpfe. Die Vorstandsmitglieder Jochen Friedrich und Peter Rieck mussten noch am Dienstag ihre Schreibtische räumen, wie die Landesbank für Hamburg und Schleswig-Holstein
mitteilte. Zuvor habe sich der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung mit dem Rechtsgutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP befasst. Nach eingehender Beratung habe der Aufsichtsrat dann den Vertrag mit den beiden Vorständen noch «mit Ablauf des 10. November 2009 widerrufen». Den Angaben zufolge wurde Aufsichtsratschef Hilmar Kopper beauftragt, dem stellvertretenden Vorsitzenden Rieck und Kapitalmarktvorstand Friedrich die Abberufung mitzuteilen und ihnen «aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen». Medienberichten zufolge sollen die beiden Vorstände die Hauptverantwortung dafür tragen, dass bei den Milliardendeals Omega 52 und Omega 55 hohe Risiken vorübergehend ausgelagert wurden und die HSH wegen dieses Engagements später 517,3 Millionen Euro abschreiben musste. Neben den beiden aktiven Vorständen seien auch bei den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Hartmut Strauß und Eckehard Dettinger-Klemm Pflichtverletzungen festgestellt worden, hieß es weiter. Auch in diesen Fällen werde der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung über Schadensersatzansprüche entscheiden. Der Aufsichtsrat ermächtigte die Kanzlei zudem, das Rechtsgutachten den jeweiligen Vorsitzenden der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse der Hamburger Bürgerschaft und des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird es der Hamburger Staatsanwaltschaft übermittelt. (ddp)


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