(PR-inside.com 10.11.2009 20:51:03) - Der gewaltsame Tod einer 22-jährigen Frau in Kleve ist
aufgeklärt. Wie eine Polizeisprecherin am Dienstag mitteilte, hat
der 21-jährige Ehemann des Opfers die Tat gestanden. Während des
Verbrechens befand sich der acht Monate alte Sohn der Eheleute im
Schlafzimmer der Tatwohnung. Das Kind blieb unverletzt.
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Kleve (ddp-nrw). Der gewaltsame Tod einer 22-jährigen Frau in Kleve ist aufgeklärt. Wie eine Polizeisprecherin am Dienstag mitteilte, hat der 21-jährige Ehemann des Opfers die Tat gestanden. Während des Verbrechens befand sich der acht Monate alte Sohn der Eheleute im Schlafzimmer der Tatwohnung. Das Kind blieb
unverletzt.
Der junge Mann hatte sich am Montagmorgen bei seiner Mutter gemeldet und vor der Tat berichtet. Die von ihr alarmierten Polizeibeamten fanden das Opfer tot in einer Blutlache im ehelichen Wohnzimmer liegend. Der Ehemann befand sich ebenfalls in der Wohnung und wurde festgenommen.
Die Polizei war wiederholt wegen häuslicher Gewalt des Mannes zu dem Paar gerufen worden. Hintergrund war offenbar eine durch regelmäßigen Amphetamin-Konsum ausgelöste Psychose. So fühlte sich der Mann zeitweise von der Mafia verfolgt und glaubte, auch seine Frau sei in das Organisierte Verbrechen verwickelt. Unter anderem hatte er seine Frau deshalb schon mit einem Messer bedroht. Gegen ihn liefen verschiedene Strafverfahren wegen Körperverletzung und Bedrohung. Zeitweise war er in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Die Ehefrau und die Familie hatten trotz der Vorfälle zu ihm gehalten und auf eine Heilung gehofft.
Nach den bisherigen Ermittlungen hat sich die Tat am Sonntagabend ereignet. Die junge Frau starb an einer Schnittverletzung und einer Vielzahl von Stichverletzungen. Als Tatwaffe gilt ein Küchenmesser, das blutig in der Wohnung gefunden wurde.
Gegenüber der Mordkommission räumte der 21-Jährige ein, seine Frau getötet zu haben. Auf die näheren Umstände ging er nicht ein. Vermutlich stand er auch zum Tatzeitpunkt unter Drogen.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Mord. Auf ihren Antrag hin veranlasste ein Haftrichter die Unterbringung des Ehemanns in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
(ddp)
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