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Wirtschaft & Industrie

Kündigungsrecht des Unternehmens bestätigt

Gericht weist Klage von Bürgern gegen Strompreiserhöhungen ab



(PR-inside.com 10.03.2010 21:17:01) - Das Landgericht Lüneburg hat am Mittwoch eine Klage von Bürgern
gegen Strompreiserhöhungen des Energieversorgers E.ON Avacon
zurückgewiesen. Die 21 Kläger aus dem Raum Lüneburg wollten
erreichen, dass die vom Konzern ausgesprochenen Kündigungen ihrer
alten Verträge mit den niedrigeren Preisen für nichtig erklärt und
die Differenz an sie zurückgezahlt wird.

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Lüneburg (ddp-nrd). Das Landgericht Lüneburg hat am Mittwoch eine Klage von Bürgern gegen Strompreiserhöhungen des Energieversorgers E.ON Avacon zurückgewiesen. Die 21 Kläger aus dem Raum Lüneburg wollten erreichen, dass die vom Konzern ausgesprochenen Kündigungen ihrer alten Verträge mit den niedrigeren Preisen für nichtig erklärt und die Differenz an sie zurückgezahlt wird. Die Richterin wies beide Anliegen zurück. So erklärte
sie die Kündigungen für wirksam, weil das Unternehmen - wie im Übrigen auch die Kunden - laut Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht habe. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung in einem ähnlichen Prozess im Sommer des vergangenen Jahres, die mittlerweile vom Oberlandesgericht Celle bestätigt wurde. Auch Ansprüche auf Rückzahlung bestehen nach Ansicht der Richterin nicht. Der Preisanstieg sei zuvor schriftlich von dem Unternehmen angekündigt worden, sagte sie zur Begründung. Zudem hätten die Abnehmer bereits Jahresabrechnungen mit den höheren Preisen bekommen. Da die Kläger diese nicht beanstandet hätten, hätten sie sich quasi damit einverstanden erklärt. (ddp)


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