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Gesundheit & Medizin
Finanzministerium: Spitzensteuersatz bleibt unangetastet © OTS (PR-inside.com 10.02.2012 08:13:06) - Aufgrund anderslautender Berichterstattung im Vorfeld der Präsentation des Reformpaketes sieht sich das Finanzministerium dazu veranlasst, folgendes klarzustellen: Der Spitzensteuersatz im Einkommenssteuergesetz, wonach für über 60.000,- Euro Jahreseinkünfte 50 % Einkommenssteuer zu entrichten sind, bleibt auch im Reformpaket unangetastet.
Rückfragehinweis:
Mag. Gregor Schütze Pressesprecher der Bundesministerin BMF Bundesministerium für Finanzen Kabinett der Frau BM Dr. Maria Fekter Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien gregor.schuetze@bmf.gv.at Tel.: +43/1/514 33 / 500005 Fax.: +43/1/514 33 / 507060
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OTS0192 2012-02-09/21:09
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