(PR-inside.com 07.11.2009 10:03:01) - Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere UN-Sonderbeauftragte
für Afghanistan, Tom Koenigs, kritisiert das Vorgehen von
Bundeswehroberst Georg Klein bei dem Luftangriff auf zwei gekaperte
Tanklastzüge. «Die Lage verlangte nicht nach einem Akt der
Selbstverteidigung», sagte Koenigs der in Halle erscheinenden
«Mitteldeutschen Zeitung» (Samstagausgabe) laut Vorabbericht.
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Halle/Saale/Berlin (ddp). Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere UN-Sonderbeauftragte für Afghanistan, Tom Koenigs, kritisiert das Vorgehen von Bundeswehroberst Georg Klein bei dem Luftangriff auf zwei gekaperte Tanklastzüge. «Die Lage verlangte nicht nach einem Akt der Selbstverteidigung», sagte Koenigs der in Halle erscheinenden «Mitteldeutschen Zeitung» (Samstagausgabe) laut Vorabbericht. Klein habe genug Zeit gehabt, um die Situation anders zu lösen.
Koenigs sagte: «Man hätte zivile Opfer vermeiden
können.» Der NATO-Befehlshaber für Afghanistan, Stanley McChrystal, habe vor dem Zwischenfall angeordnet, dass Luftschläge bei Gefahr für Zivilisten unterbleiben sollten. Klein habe die Tragweite der Anordnung nicht erkannt.
Bei dem von Klein angeordneten Angriff waren Anfang September in der Nähe von Kundus bis zu 142 Menschen getötet worden. Die Generalsstaatsanwaltschaft Sachsen hat die Prüfung strafrechtlicher Konsequenzen für Klein an die Bundesanwaltschaft abgegeben mit der Begründung, diese müsse prüfen, ob Klein gegen das Völkerrecht verstoßen habe. Das Völkerrecht gilt im Krieg.
Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbands, Ulrich Kirsch, wertete die Entscheidung der Generalsstaatsanwaltschaft Sachsen als Beleg dafür, dass in Afghanistan Krieg herrscht. «Die Justiz zeigt, worum es hier geht: Um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt, also um Krieg», sagte er der «Bild»-Zeitung (Onlineausgabe).
(ddp)
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