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Wirtschaft & Industrie

Risiken von Erderschütterungen durch strengere Auflagen minimiert

Erdwärme-Kraftwerk in Landau wird wieder angefahren


Erdwärme-Kraftwerk in Landau wird wieder angefahren
Erdwärme-Kraftwerk in Landau wird wieder angefahren ©ddp

(PR-inside.com 10.11.2009 13:24:07) - Das Erdwärme-Kraftwerk in Landau wird in den kommenden Tagen mit
verminderter Leistung wieder angefahren. Die Betreiberfirma geox
habe die vom Wirtschaftsministerium und dem Landesamt für Geologie
und Bergbau (LGB) geforderten Bedingungen erfüllt, teilte
Staatssekretär Alexander Schweitzer (SPD) am Dienstag in Mainz mit.

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Landau (ddp-rps). Das Erdwärme-Kraftwerk in Landau wird in den kommenden Tagen mit verminderter Leistung wieder angefahren. Die Betreiberfirma geox habe die vom Wirtschaftsministerium und dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) geforderten Bedingungen erfüllt, teilte Staatssekretär Alexander Schweitzer (SPD) am Dienstag in Mainz mit. Mit
strengeren Auflagen habe man dafür Sorge getragen, dass «eventuelle Risiken» minimiert würden. Mit der Zulassung kann nun das Geothermie-Werk weitere sechs Monate auf Probe unter dem Vorbehalt des Widerrufs betrieben werden. Im Sommer hatte es in Landau zwei leichte Erdbeben gegeben, worauf das zu diesem Zeitpunkt abgeschaltete Geothermie-Kraftwerk nicht wieder hochgefahren wurde. Zu den Auflagen gehört unter anderem eine strengere Überwachung von Druck und Temperatur bei den Bohrungen durch das Landesamt. Dabei sei die wesentliche Maßnahme zur Minimierung des Erdbebenrisikos die Verringerung des zulässigen Drucks bei der Rückführung des abgekühlten Thermalwassers von 54 auf 45 bar, erläuterte Schweitzer. Damit sollten Betriebszustände, die möglicherweise zu den Beben führten, vermieden werden. Zudem musste der Versicherungsschutz auf eine jährliche Deckungssumme von 50 Millionen Euro erhöht und ein umfangreiches Messnetz im Stadtgebiet von Landau eingerichtet werden. Sechs Messgeräte sollen nun permanente Schwingungen, die auf Gebäude einwirken, aufzeichnen. Mit ihnen könne im Falle eines erneuten Erdbebens festgestellt werden, ob schädigende Schwinggeschwindigkeiten aufgetreten sind, erläuterte Schweitzer. Die Maßnahme solle Betroffenen die Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche erleichtern. (ddp)


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