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Politik
Prozess in Memmingen beginnt - Mehr als 300 Tonnen Schlachtabfälle ausgeliefert
Ekelfleisch-Betrug am laufenden Band (PR-inside.com 08.11.2009 17:35:04) - Weil er fast 700 Tonnen Ekelfleisch widerrechtlich gelagert und
mindestens knapp die Hälfte davon als lebensmitteltauglich an nichts
ahnende Kunden verkauft haben soll, muss sich ab Dienstag der einstige Chef einer Illertisser Kühlhausfirma vor dem
Landgericht Memmingen verantworten. Zollfahnder waren dem
45-jährigen Angeklagten sowie dem Geschäftsführer einer Tochterfirma
in Deggendorf bereits 2005 auf die Spur gekommen.
Illertissen (ddp-bay). Weil er fast 700 Tonnen Ekelfleisch widerrechtlich gelagert und mindestens knapp die Hälfte davon als lebensmitteltauglich an nichts ahnende Kunden verkauft haben soll, muss sich ab Dienstag der einstige Chef einer Illertisser Kühlhausfirma vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Zollfahnder waren dem 45-jährigen Angeklagten sowie dem Geschäftsführer einer Tochterfirma in Deggendorf bereits 2005 auf die Spur gekommen.
Bei einer Reihe von Kontrollfahrten, bei denen die Zollfahnder die Fahrer der Schlachtabfälle überwachten, stießen sie auf die jetzt angeklagten Betrügereien. Wie das ablief, schilderte damals der Chef der Lindauer Zollfahndung, Helmut Haberda: «Wir sind erst mal hinterher gefahren und haben geschaut, wo fährt er nicht hin.» Eigentlich hätten die Lastwagen-Fahrten zu einem Betrieb für Tierfutterherstellung gehen sollen. Auf Autobahnparkplätzen sahen die Fahnder, wie die Papiere manipuliert wurden. Dann wurden von den Fahndern die Einfuhrstatistiken und Lieferadressen überprüft und so flog schließlich der jetzt angeklagte Serienbetrug mit den Schlachtabfällen auf.
Es handelt sich bei dem Prozess um ein Ekelfleisch-Verfahren von internationalem Ausmaß. Manfred Mürbe, Vizepräsident des Landgerichts Memmingen, sagt im ddp-Interview: «Es sind insgesamt 15 Taten angeklagt und der strafrechtliche Vorwurf geht in Richtung eines gewerbsmäßigen Betruges.» Die 15 Taten setzen sich aus mindestens 33 Lieferungen aus den Jahren 2004 und 2005 an diverse Fleischfirmen zusammen. Sie sind penibel aufgelistet in der Anklage und zwar mit Datum und jeweiliger Menge.
117 660 Kilogramm des Ekelfleischs konnten im Januar 2005 noch vor dem Inverkehrbringen bei einer Kontrolle auf dem Firmengelände in Illertissen sichergestellt werden. Rund 313 Tonnen des verbleibenden Ekelfleischs wurden nach Erkenntnissen der Ermittler zwischen September und November 2004 entweder direkt oder über Zwischenhändler an Lebensmittelbetriebe geliefert. Dabei handelte sich offenbar um Abnehmer in Deutschland, Holland, Russland und Moldawien.
Der Angeklagte soll der Anklage zufolge dafür über 225 000 Euro kassiert haben - Geld, das er bei Kenntnis der tatsächlichen Qualität des Materials von den Abnehmern nie bekommen hätte. Daher auch der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges. Darüber hinaus ist der 45-Jährige wegen des Inverkehrbringens von untauglichem Fleisch und nicht geeigneter Lebensmittel angeklagt.
Bei dem Ekelfleisch hatte es sich um sogenannte K-3-Ware gehandelt, das sind im Wesentlichen Schlachtabfälle, die zwar zu Hunde- und Katzenfutter, aber nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden dürfen. Dieses K-3-Material hätte in Illertissen gar nicht gelagert werden dürfen, wirft die Staatsanwaltschaft Memmingen dem Angeklagten vor. Sie ist in Bayern zentral für Fleischskandale zuständig. Mehrmals hatte der Illertisser Kühlhausbetrieb in den zurückliegenden Jahren die Behörden beschäftigt. Die Regierung von Schwaben hatte erst die EU-Zulassung entzogen und später den Betrieb stillgelegt.
Der Illertisser Betrieb ist die Mutterfirma einer Deggendorfer Firma, deren Geschäftsführer vom selben Gericht in Memmingen bereits zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Er ist inzwischen wieder auf freiem Fuß und für den 17. November als Zeuge im Prozess geladen. Insgesamt sollen vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Memmingen rund dreißig Zeugen und zwei Sachverständige Licht in das verschachtelte System von betrügerischen Fleischlieferungen bringen.
Nach der Anklageerhebung, die bereits vor zwei Jahren erfolgte, hatte der Anwalt des Beschuldigten in dessen Namen die Vorwürfe zurückgewiesen. Er sagte, dieser habe sich «keiner strafbaren Handlungen schuldig gemacht» und weise die Anklagevorwürfe als unrichtig zurück.
(ddp)
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