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Diverses
Presserat prüfte insgesamt 47 Beschwerden nach Amoklauf -
Unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt
Drei Rügen wegen Winnenden-Berichterstattung © AP (PR-inside.com 21.05.2009 11:47:59)
Bonn (AP) Die viel diskutierte Berichterstattung über den Amoklauf von Winnenden hat drei Rügen des Presserates nach sich gezogen. Insgesamt seien 47 Beschwerden zur Berichterstattung über den Amoklauf geprüft worden, erklärte der Deutsche Presserat in Bonn.
Eine nicht-öffentliche Rüge sprach der Presserat gegen «Bild»-Online aus wegen eines Beitrags, in dem die vollen Vor- und Nachnamen mehrerer Opfer genannt wurden. Dies sei ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte
der Betroffenen und Hinterbliebenen. Die nicht-öffentliche Rügen muss von dem betroffenen Medium nicht abgedruckt werden.
Eine öffentliche Rüge erhielt die «Bild»-Zeitung, die in einer ganzseitigen Fotomontage den Amokläufer mit gezogener Waffe in einem Kampfanzug unter der Überschrift «Seid ihr immer noch nicht tot?» zeigte. Dies sei ebenso unangemessen sensationell wie die grafische Darstellung des Amokläufers, der in einem Klassenzimmer eine Lehrerin erschießt. Die Abbildung dreier Fotos verletze zudem die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Betroffenen.
Wegen der Grafik mit der Szene im Klassenzimmer erhält auch «Bild»-Online eine öffentliche Rüge wegen unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt, Leid und Brutalität.
Neben der Winnenden-Berichterstattung sah der Presserat auch in weiteren Fällen Anlass zur Kritik. Insgesamt seien 129 Beschwerden behandelt und sechs öffentliche sowie fünf nicht-öffentliche Rügen ausgesprochen worden. Zudem gab es 23 Missbilligungen und 18 Hinweise.
Zwtl: Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt die «Sächsische Zeitung», die nach Ansicht des Presserates in ihrer Print- und Online-Ausgabe das Persönlichkeitsrecht eines Mannes verletzt hat, der gestanden hatte, ein achtjähriges Mädchen getötet zu haben. Foto und Name des Mannes waren veröffentlicht worden.
Einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht legt der Presserat auch der «Bild»-Zeitung zur Last und sprach eine nicht-öffentliche Rüge aus. Die Zeitung hatte neben einen Bericht über einen Mordprozess Bilder von Opfer und Angeklagtem gestellt. Zudem habe die Zeitung vorverurteilend über den Angeklagten berichtet. Eine nicht-öffentliche Rüge erhält auch die Berliner «taz» wegen einseitiger Berichterstattung über einen Sorgerechtsstreit.
Eine weitere öffentliche Rüge sprach der Presserat gegen die «Bild»-Zeitung für ihre Berichterstattung über einen vermuteten Straftäter an einem Gymnasium aus, in dem die Schulleiterin zitiert wird. Die Zitate habe die «Bild» aus einer regionalen Tageszeitung übernommen, ohne diese Quelle zu kennzeichnen, erklärte der Presserat. Dies sei ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht.
Eine Rüge wegen Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung erhält das Magazin «In». Ebenfalls wegen Schleichwerbung werden die Zeitschrift «Myself» und «Prisma» gerügt.
www.presserat.de
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