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Öffentlichkeit von der Verhandlung um den Mord an der Ägypterin ausgeschlossen
Der Angeklagte ist voll schuldfähig (PR-inside.com 05.11.2009 17:56:01) - Der Angeklagte im Prozess um die tödliche Messerattacke auf die
Ägypterin Marwa El-Sherbini ist einem psychiatrischen Gutachten
zufolge voll schuldfähig. Der Sachverständige legte seine Ergebnisse
am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht dar.
Dresden (ddp-lsc). Der Angeklagte im Prozess um die tödliche Messerattacke auf die Ägypterin Marwa El-Sherbini ist einem psychiatrischen Gutachten zufolge voll schuldfähig. Der Sachverständige legte seine Ergebnisse am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht dar. Wie Oberstaatsanwalt Frank Heinrich nach mehr als fünfstündiger Sitzung mitteilte, lag bei dem 28-jährigen Spätaussiedler zum Tatzeitpunkt weder eine Einschränkung der Einsichts-
und Steuerungsfähigkeit noch eine seelische Störung oder Geisteskrankheit vor. Alex W. war «zur Tatzeit voll schuldfähig».
Nebenklagevertreter Oliver Wallasch sagte, das Gutachten habe gezeigt, dass es sich nicht um eine Affekttat gehandelt habe. Dies habe der Sachverständige ausgeschlossen.
Auf Antrag des Pflichtverteidigers Michael Sturm war das Gutachten hinter verschlossenen Türen verlesen worden. Das Gericht begründete dies mit den schutzwürdigen Interessen des 28-jährigen Angeklagten, da in dem Gutachten Persönliches wie Familienleben, Intimsphäre und der geistige Gesundheitszustand thematisiert wurden. Sturm betonte, dass es darum gehe, die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten zu wahren. Ob jemand verrückt sei oder nicht, treffe die Persönlichkeit im tiefsten Inneren. Darum sei die Öffentlichkeit trotz erheblichen Interesses ausgeschlossen worden. Aus seiner Sicht hatte es Hinweise auf psychische Erkrankungen gegeben.
Unklar blieb, ob der aus dem russischen Perm stammende Spätaussiedler vor zehn Jahren wegen einer psychischen Erkrankung vom Wehrdienst befreit worden war. Dazu stand eine Antwort aus Russland zu den Gründen einer Ausmusterung noch aus. Bei der Frage der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters geht es allerdings um den Zeitpunkt der Tat.
Dem Angeklagten wird Mord an der schwangeren Ägypterin und versuchter Mord an deren 32-jährigem Ehemann zur Last gelegt. W. soll am 1. Juli im Landgericht während einer Berufungsverhandlung auf das Paar eingestochen haben. Die Frau starb noch im Gerichtssaal, ihr Mann wurde schwer verletzt. Der Ägypter wurde in dem Tumult zusätzlich von einem Bundespolizisten angeschossen, der Täter und Opfer nicht unterscheiden konnte. Das dreijährige Kind des Ehepaars war mit im Saal und musste alles mit ansehen.
Alex W. soll aus Fremdenhass gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und niederen Beweggründen aus. Am Mittwoch ließ der 28-Jährige von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der er das Verbrechen gestand, aber eine Planung der Tat abstritt. Er gab auch seine Ausländerfeindlichkeit zu. Diese sei aber nicht Motiv für seine Tat, ließ er verlesen. Alex W. versteckte sein Gesicht auch am Donnerstag hinter einer dunklen Kapuze. Nur bei der Vorstellung des psychiatrischen Gutachtens soll er diese abgenommen haben. Er fühle sich offenbar von der Öffentlichkeit beobachtet, erklärte sein Verteidiger.
In der Berufungsverhandlung, in der sich die Tat ereignete, war es um eine gegen W. verhängte Geldstrafe wegen Beleidigung gegangen. Er hatte die Ägypterin und deren Kind auf einem Spielplatz unter anderem als Terroristen beschimpft.
Der Prozess wird am kommenden Montag mit den Plädoyers fortgesetzt. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.
(ddp)
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