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Nachrichten
Aktuelle Situation bei den Zeitarbeitstarifen 2010
Das Zeitarbeitstarifvertragskarussell dreht sich weiter - Tarifabschlüsse stehen kurz bevor ! (PR-inside.com 19.02.2010 11:24:29) - Das Zeitarbeitstarif-Jojo 2010 mit fast täglich neuen Informationen zur Situation der aktuellen Verhandlungen über die drei großen Verbandstarifverträge geht weiter.
Die nach öffentlichen Bekanntmachungen für den Aschermittwoch geplante Tarifverhandlungsrunde zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (e.V. und der DGB-Tarifgemeinschaft wurde vertagt. Doch auch die anderen Zeitarbeitsverbände haben alle noch keinen Tarifabschluss, auch wenn bereits zwei - noch nicht rechtswirksame - Tarifeinigungen vorliegen.
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Wo die Zeitarbeitstarifreise 2010 bis 2012 hingeht, zeichnet sich derzeit bereits klar und deutlich ab. Tatsächlich sind aber viele Einzelheiten über die sich derzeit im Verhandlungsstadium befindlichen Tarifverträge der drei bzw. vier großen Zeitarbeitsverbände noch offen.
Tarifrunde des iGZ mit DGB vertagt wegen Abwartens auf BZA-Tarifnachbesserung
Eigentlich war für den heutigen Tag eine Tarifrunde zwischen den Verhandlungsführern der iGZ e.V. und der DGB-Tarifgemeinschaft geplant, wie auch im
Vorfeld publiziert wurde. Tatsächlich aber wurde dieser Termin vertagt. Es soll in der kommenden Woche ein Gespräch zwischen den Tarifparteien anberaumt sein, wobei bereits klar ist, dass vor einem Tarifabschluss zwischen iGZ und DGB zunächst die Nachverhandlungen zu dem am 26.01.2010 bekannt gewordenen BZA-DGB-Tarifabschluss, der am 10.02.2010 von den DGB-Einzelgewerkschaften gestoppt wurde, abzuwarten ist.
Die aktuelle Situation der Zeitarbeitstarifverträge:
AMP-CGB: Tarifeinigung erzielt – Erklärungsfrist läuft noch bis 01.03.10
Der AMP e.V. hat sich mit den neuen Tarifpartnern, den CGB-Einzelgewerkschaften am 11.02.2009 auf ein neues Tarifvertragswerk geeinigt mit deutlich höheren Tariflöhne als bisher im Tarifvertrag mit der CGZP-Tarifgemeinschaft. Zudem wurden aber auch einige andere Regelungen in den neuen Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag aufgenommen.
Es ist wohl davon auszugehen, dass der AMP den Abschluss akzeptiert, was aber bei den Einzelgewerkschaften des DGB, insbesondere den CGM, die deutlich höhere Entgelttarife forderte, wie bereits im Vorfeld der Verhandlungen bekannt wurde, noch nicht absolut sicher erscheint. -
BVD-DGB: Tarifabschluss nach AMP-CGB-Tarifwirksamkeit
Der B.V.D., der ebenfalls mit den CGB-Gewerkschaften einen neuen Tarifvertrag schließen wird, wie von bereits offiziell erklärt wurde, wird nach Wirksamkeit des AMP-Tarifvertrags, d.h. nach dem 01.03.2010, einen entsprechend vergleichbaren Tarifabschluss tätigen.
Sollte sich an dem AMP-CGB-Zeitfahrplan nichts ändern, wird auch hier ein neuer Tarifvertrag bis Ende März 2010 vorliegen.
BZA-DGB: Tarifabschluss vom 26.01.10 geplatzt – Einigung bis 08.03.10?
Der BZA, der am 26.01.2010 als erster Verband die Zeitarbeitstarifrunde 2010 mit der Bekanntgabe eines Tarifabschlusses mit der DGB-Tarifgemeinschaft einläutete, wurde von dem Widerruf der Einigung durch die DGB-Einzelgewerkschaften vor Ablauf der Erklärungsfrist zum 10.02.2010 überrascht. Für die Nachverhandlungen wurde mit dem 08.03.2010, 12.00 Uhr, ein Endtermin gesetzt. Die Gewerkschaften fordern die sofortige Streichung der Reisekostenanrechnungsklausel in § 8 .6. MTV und erwarten eine deutlich höhere Tarifanpassung, insbesondere, da die letzten 2 Jahre keine Tarifanpassung erfolgte. Die Lohnerhöhung für 2 Jahre mit insgesamt in zwei Stufen 5,0 % sind zu wenig.
Man muss davon ausgehen, dass am 08.03.2010 der nachgebesserte Tarifabschluss steht, wobei nicht auszuschließen ist, dass mangels schneller Einigung die Frist noch verlängert wird. Die Tarifpartner werden aber sicherlich Anstrengungen unternehmen, bis Mitte März 2010 eine Einigung unter Dach und Fach zu haben.
iGZ-DGB: Tarifabschluss erst nach BZA-DGB-Tarifeinigung
Der iGZ e.V. bleibt – hinter dem BZA – weiter in der zweiten Reihe bezüglich der Tarifverhandlungen mit der DGB-Tarifgemeinschaft. Für die DGB-Gewerkschaften ist verständlicherweise der BZA vorrangiger Tarifgesprächspartner, da diese ja mit den Tarifverhandlungen bereits über 2 Jahre überfällig sind. Für den iGZ ist diese Abwartehaltung zwar sicherlich wenig zufrieden stellend, aber gibt die Chance, die Tarifabschlüsse der anderen beiden Zeitarbeitsverbände in Ruhe abzuwarten und dann entsprechend zu agieren..
Man muss wohl davon ausgehen, dass ein Tarifabschluss Mitte bis Ende März 2010 unter dem Vorbehalt der notwendigen Zustimmung durch die Jahresmitgliederversammlung am 05.05.2010 erfolgen wird.
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Die Zeitarbeitstarif-Marschroute ist grtenteils bereits vorgegeben
Durch die Bekanntgabe des AMP-CGB-Tarifabschlusses vom 11.02.2010 sind die Eckwerte der Tarifentgelte, die zweifelsohne auch in den anderen neuen Zeitarbeitstarifverträgen weder nach oben noch nach unten groß abweichen werden, vorgezeichnet.
Die Tarifentgelte, die seit 2003 in verschiedenen Varianten Zusatzstufen und Zuschläge nach längerer Beschäftigung und Kundeneinsätzen enthielten und zunehmend abgebaut wurden, werden sich insoweit voraussichtlich alle auf klare Tariflöhne ohne weitere Abweichungen bzw. Zu- oder Abschläge verschlanken. Den ersten wichtigen Schritt zur Tariftransparenz in der Zeitarbeit hat der AMP-CGB-Tarifvertrag mit der Abschaffung der Möglichkeit der Tarifreduzierung in den ersten Monaten der Beschäftigung (Probezeitkürzung um 9,5 %) nun bereits getan.
Dass hier in den Tarifen von BZA und iGZ ebenfalls noch Änderungen (Zusatzstufe bzw. Kundeneinsatzzuschlag) erfolgen werden, ist anzunehmen. Genauso wird die umstrittene Tarifverrechnungsklausel in § 8.6 MTV BZA-DGB (Reisekostenanrechnung auf Tarifentgelt) fallen, wollen der BZA sowie insbesondere die DGB-Gewerkschaften, die in 5 Jahren trotz stetigem Drängen die Abschaffung nicht durchsetzen konnten, nicht das Gesicht verlieren und in die öffentliche Kritik geraten.
Mindestlohn-Vorbereitungen in den Tarifverträgen
Nachdem nun alle Verbände und Gewerkschaften klar den Weg zu einem gemeinsamen Mindestlohntarifvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland spätestens ab 01.05.2010 gemeinsam zu gehen erklärt haben, auch der AMP durch Tarifvertragserklärung, sind auch in den Tarifverträgen der einzelnen Verbände die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Um eine Basis für eine gemeinsame unterste Lohngruppe als Mindestlohn zu manifestieren, werden die Unterschiede in den jetzigen Tarifverträge der Verbände sich sehr stark nivellieren, so dass kaum nennenswerte Differenzen im unteren Lohnniveau bleiben werden.
Tarifvertragliche Regelung gegen Substitution von Stammarbeitern
Eine so genannte Schlecker-Klausel, d.h. eine Regelung im Tarifvertrag zum Ausschluss konzerninterner Überlassung bzw. der Substitution von Stammmitarbeitern durch Zeitarbeitnehmer, wie sie nun im neuen AMP-CGB in Form des Ausschlusses der Tarifanwendung enthalten ist, wird vom iGZ derzeit abgelehnt. Dies wurde Anfang dieser Woche in einer verbandsinternen Besprechungsrunde festgelegt. Man will, so lautete die Begründung, die Feststellungen und Vorhaben der Regierung hierzu abwarten. Auch seitens der DGB-Gewerkschaften soll intern nun festgelegt worden sein, dass man derartige Regelungen nicht tarifvertraglich verankern will, obwohl die letzten offiziellen Bekundungen anders lauteten.
>> Den topaktuellen Entgelttarifvergleich in der Zeitarbeit finden Sie hier: www.infocenter-personal.de/show_product.php?products_id=204
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