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Wirtschaft & Industrie

Verstoß gegen die Wettbewerbsbeschränkungen

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Hörgerätehersteller Phonak


Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Hörgerätehersteller Phonak
Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Hörgerätehersteller Phonak ©ddp

(PR-inside.com 15.10.2009 12:29:02) - Das Bundeskartellamt hat eine Strafe gegen einen Vertreiber von
Hörgeräten wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verhängt.
Wie die Behörde am Donnerstag in Bonn mitteilte, handelt es sich bei
der Phonak GmbH um eine Tochter der schweizerischen Sonova Holding
AG, deren Hörgeräte sie in Deutschland vetreibe.

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Bonn (ddp.djn). Das Bundeskartellamt hat eine Strafe gegen einen Vertreiber von Hörgeräten wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verhängt. Wie die Behörde am Donnerstag in Bonn mitteilte, handelt es sich bei der Phonak GmbH um eine Tochter der schweizerischen Sonova Holding AG, deren Hörgeräte sie in Deutschland
vetreibe. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, in kartellrechtswidriger Weise auf die Wiederverkaufspreise ihrer Produkte Einfluss genommen zu haben. Das Bußgeld belaufe sich auf 4,2 Millionen Euro. Im vorliegenden Fall hatte nach Angaben des Kartellamtes ein einzelner Hörgeräteakustiker, der die Geräte an die Endkunden verkaufe, die Preise für Hörgeräte sämtlicher Hersteller im Internet veröffentlicht. Bei Phonak-Hörgeräten hätten diese zum Teil deutlich unterhalb der im Markt üblichen Preisuntergrenze gelegen. In der Folge sei das Unternehmen mit Liefersperren gegen den betroffenen Hörgeräteakustiker vorgegangen, um diesen zur Anhebung der Weiterverkaufspreise zu veranlassen. Phonak bestreite jegliche Beeinflussung der Endverkaufspreise von Hörgeräteakustikern. Das Unternehmen werde nach der nun erzielten Einigung mit dem Bundeskartellamt «von weiteren rechtlichen Schritten» absehen, teilte die im schweizerischen Stäfa bei Zürich ansässige Sonova mit. (ddp)


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