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Politik

Parteien begrüßen Urteil -Beck: «Schildbürgerstreich der Stuttgarter Justiz ist aus der Welt»

BGH billigt durchgestrichenes Hakenkreuz


BGH billigt durchgestrichenes Hakenkreuz
BGH billigt durchgestrichenes Hakenkreuz ©ddp

(PR-inside.com 15.03.2007 18:09:53) - Durchgestrichene Hakenkreuze dürfen straflos verwendet werden.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe
entschieden. Der BGH erweiterte damit die Möglichkeiten des Protests
gegen den Rechtsextremismus.

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Karlsruhe/Berlin (ddp). Durchgestrichene Hakenkreuze dürfen straflos verwendet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Der BGH erweiterte damit die Möglichkeiten des Protests gegen den Rechtsextremismus. Das Hakenkreuz dürfe in einer Darstellung straffrei gebraucht werden, wenn das Symbol «offenkundig und eindeutig» die
Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe. Dies gelte selbst dann, wenn solche Anti-Nazi-Symbole aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben würden. Das Urteil stieß parteiübergreifend auf Zustimmung. Der BGH hob mit seiner Entscheidung das umstrittene Hakenkreuz-Urteil des Stuttgarter Landgerichts auf und sprach den angeklagten Versandhändler frei, der Anti-Nazi-Symbole mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertreibt. Damit folgte der Staatsschutzsenat des BGH den Anträgen von Verteidigung und Bundesanwaltschaft. Das Landgericht hatte den 32-Jährigen im September 2006 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Durch eine «kommerzielle Massenverbreitung» solcher Symbole bestehe die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes, hatte das Landgericht argumentiert. Dem widersprach der BGH. Alle vom Angeklagten vertriebenen Artikel seien «gegen die Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen gerichtet», sagte der Vorsitzende Richter Walter Winkler. Dies sei «eindeutig und offenkundig zum Ausdruck gebracht worden». Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Volker Beck, nannte das Urteil «ein Signal, dass zivilgesellschaftliches Engagement in Deutschland gegen Rechts zulässig und erwünscht ist». Die Entscheidung des Landgerichts sei «völlig absurd» gewesen. Es sei «nur gut, dass dieser Schildbürgerstreich der Stuttgarter Justiz jetzt aus der Welt ist». Der Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Uwe Benneter, betonte, der BGH habe die «offensichtlich abwegigen» Rechtsansichten des Stuttgarter Landgerichts korrigiert. Es sei «jedem halbwegs vernunftbegabten Wesen einsichtig», dass durchgestrichene oder zerschlagene Hakenkreuze selbstverständlich eine eindeutige Haltung gegen verfassungsfeindliche Nazis ausdrückten. Unions-Rechtsexperte Jürgen Gehb (CDU) sagte, sein Vertrauen in die Rechtsprechung des BGH, der «das irritierende Stuttgarter Urteil» aufgehoben habe, habe sich bestätigt. Richtig sei aber auch die Zurückhaltung des Bundestages gegenüber «dem Drängen» der Grünen gewesen, während eines laufenden Gerichtsverfahrens gesetzgeberisch aktiv zu werden. Der Versandhändler aus dem baden-württembergischen Winnenden vertreibt über seinen Online-Shop «Nix Gut» unter anderem Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Die Produkte finden vor allem in der antifaschistischen Szene als Zeichen gegen Neonazis Verwendung. Der 32-jährige Punker, der mit knallrot gefärbten Haaren vor dem BGH erschien, zeigte sich erleichtert über das Urteil. Mit Blick auf das Landgericht sagte er jedoch: «Ich habe erfahren, dass man letztlich ausgeliefert ist.» Bundesanwalt Gerhard Altvater betonte, das BGH-Urteil schaffe mehr Rechtssicherheit. Für alle, die einen Anti-Nazi-Button tragen, bedeute das Urteil «die Befreiung vom Risiko der Strafbarkeit, das bisher noch gegeben war». (ddp)

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