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Bernstein Litowitz and Milberg LLP geben bekannt, dass in einer Wertpapier-Sammelklage gegen Biovail Corporation und einige seiner Amtsinhaber bzw. Direktoren ein Vergleichsvorschlag in Höhe von 138 Millionen US-Dollar in bar ...


© Business Wire 2008

(PR-inside.com 16.05.2008 12:32:54)

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- Bernstein Litowitz and Milberg LLP geben bekannt, dass in einer Wertpapier-Sammelklage gegen Biovail Corporation und einige seiner Amtsinhaber bzw. Direktoren ein Vergleichsvorschlag in Höhe von 138 Millionen US-Dollar in bar vorgelegt wurde. Diese Mitteilung betrifft die folgenden Verfahren: -- In re Biovail Corporation Securities Litigation (Wertpapierklage), Stammkarteinr. 03-CV-8917 (GEL), anhängig im US-amerikanischen Bezirksgericht United States District Court for the Southern District of
New York (,,US-Klage"). -- Canadian Commercial Workers Industry Pension Plan gegen Biovail Corporation, Eugene N. Melnyk, Brian H. Crombie, John R. Miszuk und Kenneth G. Howling, Gerichtsaktennr. 48172 CP, anhängig im kanadischen Gericht Ontario Superior Court of Justice (,,kanadische Klage"). Es erging folgende Kurzmitteilung: Kurzmitteilung zur Anhängigkeit einer Sammelklage, zu einem Vergleichsvorschlag und einer Vergleichsverhandlung AN: Alle natürlichen und juristischen Personen, die im Zeitraum vom 7. Februar 2003 bis einschließlich 2. März 2004 an der New Yorker Börse (NYSE) oder an anderen US-amerikanischen Börsen oder an der Torontoer Börse oder anderen kanadischen Börsen Stammaktien der Biovail Corporation erworben haben (,,die Klägergruppe") IHNEN WIRD HIERMIT gemäß Regel 23 der Bundesregeln für Zivilverfahren und einer Verfügung des Gerichts ZUR KENNTNIS GEBRACHT, dass die US-Klage als Sammelklage bestätigt und ein Vergleich in Höhe von 138 Millionen US-Dollar in bar vorgeschlagen wurde. Am 8. August 2008 findet um 11 Uhr (Ortszeit) im United States District Court, 500 Pearl Street, New York, New York 10007 vor dem ehrenwerten Richter Gerald E. Lynch eine Verhandlung statt, in der festzustellen ist, (i) ob der Vergleichsvorschlag vom Gericht als fair, angemessen und ausreichend zu billigen ist, (ii) ob der vorgelegte Zuteilungsplan für den Nettoerlös des Vergleichs vom Gericht als fair und angemessen zu billigen ist, und (iii) in der der Antrag der leitenden Rechtsvertreter der Kläger betreffend Honorarzahlungen und Kostenerstattung zu prüfen ist. IHNEN WIRD FERNER ZUR KENNTNIS GEBRACHT, dass in der kanadischen Klage, einer in Ontario angestrengten Parallelklage, ein Vergleich erzielt wurde, der im Wesentlichen auf demselben Klagebegehren beruht, das in der US-Klage ausgehandelt wurde. Am 15. September 2008 findet um 10.00 Uhr eine Verhandlung im Ontario Superior Court of Justice, 80 Dundas St., London, Ontario, N6A 6A3, statt, in der festzustellen, ob der Vergleich fair, angemessen und im besten Interesse der Klägergruppe ist. WENN SIE DER OBEN BESCHRIEBENEN KLÄGERGRUPPE ANGEHÖREN, SIND IHRE RECHTE HIERVON BETROFFEN UND MÖGLICHERWEISE STEHT IHNEN EIN ANTEIL AN DER VERGLEICHSSUMME ZU. Wenn Sie die ausführliche, gedruckte Mitteilung zur Anhängigkeit der Sammelklage und zum Vergleichsvorschlag, zum Antrag auf Erstattung von Rechtsvertreterhonoraren und zur Verhandlung zur Prüfung der Angemessenheit des Vergleichs (die ,,Mitteilung") sowie ein Anspruchsnachweisformular noch nicht erhalten haben, dann können Sie Exemplare dieser Unterlagen beim nachstehend genannten Anspruchsverwalter anfordern: -0- In re Biovail Securities Litigation c/o Complete Claim Solutions, LLC, Claims Administrator Post Office Box 24640 West Palm Beach, FL 33416 (877) 465-5582 www.BiovailSecuritiesLitigationSettlement.com Die US-Klage und die kanadische Klage werden aus einer einzigen Vergleichssumme beigelegt. Über die kanadische Klage erfolgt jedoch keine Ausschüttung der Vergleichsgelder. Das Anspruchsformular der US-Klage ist das einzige ausgegebene Anspruchsnachweisformular. Personen, die einen anteiligen Anspruch auf die Vergleichssumme geltend machen möchten, müssen bis spätestens 8. September 2008 einen Anspruchsnachweis einreichen. Wenn Sie der Klägergruppe angehören und sich nicht ausdrücklich aus der Klägergruppe ausschließen, dann ist das Urteil der Gerichte für Sie rechtsverbindlich. Um sich aus den Klägergruppen und damit aus beiden Klagen auszuschließen, müssen Sie bis spätestens 8. Juli 2008 einen Ausschlussantrag stellen (Datum des Poststempels). Einreden gegen den Vergleichsvorschlag, den Zuteilungsplan und/oder den Antrag auf Honorarzahlungen und Kostenerstattungen sind bis zum 8. Juli 2008 zuzustellen und einzureichen. Ausschlussanträge und Einreden sind gemäß den in der Mitteilung aufgeführten Anweisungen vorzulegen. Wenn Sie der Klägergruppe angehören und keinen ordnungsgemäßen Anspruchsnachweis einreichen, erhalten Sie keinen Anteil an der Vergleichssumme. In diesem Fall ist das Urteil der Gerichte in dieser Sache jedoch trotzdem für Sie rechtsverbindlich. ANFRAGEN ZU DIESER MITTEILUNG BITTE NICHT AN DIE GERICHTE BZW. DEREN GESCHÄFTSSTELLEN RICHTEN. Anfragen zur US-Klage, die nicht die Anforderung der Mitteilung und des Anspruchsnachweisformulars betreffen, richten Sie bitte an einen der leitenden Rechtsvertreter der Kläger: -0- Steven B. Singer, Esq. Bernstein Litowitz Berger & Grossmann LLP 1285 Avenue of the Americas New York, NY 10019 (212) 554-1400 Sanford P. Dumain, Esq. Milberg LLP One Penn Plaza New York, NY 10119-0165 (212) 594-5300 Die Rechtsvertreter in der kanadischen Sammelklage sind Charles M. Wright und A. Dimitri Lascaris der Sozietät Siskinds LLP, 680 Waterloo Street, London, ON N6A 3V8, Tel: (519) 672-2121, sowie Michael D. Wright der Sozietät Cavalluzzo Hayes Shilton McIntyre & Cornish LLP, 474 Bathurst Street, Suite 300, Toronto, ON M5T 2S6. Auf Anordnung des Gerichts Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab. Bernstein Litowitz Berger & Grossmann LLP Steven B. Singer, Esq., (212) 554-1400 oder Milberg LLP Sanford P. Dumain, Esq., (212) 594-5300 oder Siskinds LLP Charles M. Wright und A. Dimitri Lascaris, (519) 672-2121 oder Cavalluzzo Hayes Shilton McIntyre & Cornish LLP Michael D. Wright
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