PR-inside.com
Firmen-Webkatalog: Suchmaschinengerecht eintragen
DeutschEnglish
PR-inside
Special Pages
Mit unserem RSS-Feed sind Sie immer auf dem neusten Stand
rss feed


Mehr Informationen
Diverses

Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen

Bauernsohn aus Penzing kündigt Aussagen im Doppelmord-Prozess an


Bauernsohn aus Penzing kündigt Aussagen im Doppelmord-Prozess an
Bauernsohn aus Penzing kündigt Aussagen im Doppelmord-Prozess an ©ddp

(PR-inside.com 05.11.2009 10:51:03) - Vor dem Landgericht Augsburg hat am Donnerstag der Prozess um
einen Doppelmord auf einem Bauernhof in Penzing bei Landsberg
begonnen. Der Angeklagte, ein 35-jähriger Landwirt, kündigte zu
Beginn des Verfahrens an, Aussagen machen zu wollen. Dafür wurde die
Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen.

Drucken Ausdrucken
Artikel weiter empfehlen Per e-Mail empfehlen
Augsburg/Penzing (ddp-bay). Vor dem Landgericht Augsburg hat am Donnerstag der Prozess um einen Doppelmord auf einem Bauernhof in Penzing bei Landsberg begonnen. Der Angeklagte, ein 35-jähriger Landwirt, kündigte zu Beginn des Verfahrens an, Aussagen machen zu wollen. Dafür wurde die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen. Der Angeklagte
soll im Januar seine Eltern mit einer Axt niedergeschlagen und in eine Güllegrube geworfen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord in zwei Fällen aus und sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe als gegeben an. Das Motiv der Tat ist noch nicht geklärt. Bekannt ist zwar, dass es wohl schon lange Auseinandersetzungen zwischen Vater und Sohn darüber gegeben hatte, wie es mit dem Hof weiter gehen soll. In den Augen des Sohnes lohnte sich die Milchwirtschaft nicht mehr, der Vater aber wollte angeblich nicht umsteigen. Ob dies allein zu der Tat führte, ist unklar. Mit Spannung werden die Aussagen im Prozess dazu erwartet. Die Strafkammer wird an den vier Prozesstagen vor allem die Frage klären müssen, ob der Angeklagte voll oder nur teilweise schuldfähig ist. Auch die Frage nach einer völligen Schuldunfähigkeit steht im Raum. Dabei sollen zwei Gutachter und 29 Zeugen helfen. Für den zweiten Verhandlungstag am Freitag (6. November) sind fast alle verbliebenen Familienangehörigen als Zeugen geladen. Am 13. November sollen der Tierarzt, der Hausarzt, Nachbarn, Freunde sowie ein Rechtsmediziner und ein Psychologe angehört werden. Das Urteil wird voraussichtlich am 18. November verkündet. (ddp)


Erklärung: Das Copyright für sämtliche Nachrichten und Bilder, die mit ddp gekennzeichnet sind und auf PR-inside.com publiziert werden, obliegt der Nachrichtenagentur ddp Deutscher Depeschendienst GmbH. Wenn Sie Fragen zu den veröffentlichten Meldungen haben, kontaktieren Sie bitte ddp.



AGB | Datenschutz | Impressum | Kontakt