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BehindertenbetreuerInnen dürfen einfache Pflegetätigkeiten
übernehmen.
BAGS: GuKG- Novelle korrigiert lebensfremdes Gesetz für Menschen mit
Behinderungen © OTS (PR-inside.com 06.11.2009 10:19:04) - Die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) begrüßt die Änderungen als große Erleichterung für BehindertenbetreuerInnen und für behinderte Menschen in betreuten Wohneinrichtungen.
"Die Gesetzesänderung ermöglicht den Behindertenorganisationen eine ganzheitliche Betreuung und Begleitung mit multiprofessionellen Teams auf höchstem Niveau. Dank der Novelle erhalten die MitarbeiterInnen nun endlich die rechtliche Absicherung, um einfache pflegerische Tätigkeiten durchführen zu können", zeigt sich Wolfgang Gruber, Vorsitzender der Berufsvereinigung, erfreut über den Richtungswechsel im Gesundheitsausschuss des Nationalrates.
Dieser Gesundheitsausschuss hat am Dienstag beschlossen, dass in Zukunft alle Fachkräfte, die in der Begleitung von
Menschen mit Behinderungen in Organisationen der Behindertenhilfe tätig sind, alltägliche Pflegetätigkeiten wie die Unterstützung bei der Körperhygiene, Nahrungsaufnahme oder das An- und Auskleiden, durchführen dürfen. "Mit der längst fälligen und notwendigen Änderung wurde das Gesetz der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen endlich angepasst. Durch den Zugang der MitarbeiterInnen zum Ausbildungsmodul "Unterstützung in der Basisversorgung" ist die Qualität der Dienstleistungen sowie der Fachkräfte gesichert. Dies trägt direkt zur Verbesserung der Lebensqualität und Normalität von Menschen mit Behinderungen in betreuten Wohneinrichtungen bei", so Marion Ondricek, Vorsitzende der BAGS Fachgruppe Behindertenarbeit.
Seit Einführung des GuKG hat die BAGS auf die Mängel in der Betreuungspraxis hingewiesen. Die Berufsvereinigung wurde im Bestreben, gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Tätigkeiten in ein und derselben Branche zu schaffen, im Februar 1997 gegründet. Sie verhandelte in der Folge mit den Fachgewerkschaften GPA-DJP und Vida einen bundesweiten Kollektivvertrag für den gesamten Bereich der Gesundheits- und Sozialen Dienste einschließlich Behindertenarbeit, der Kinderbetreuung und Jugendwohlfahrt sowie der Arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen. Dieser trat mit 1. Juli 2004 in Kraft. Heute fallen mehr als 75.000 ArbeitnehmerInnen in den Geltungsbereich des BAGS Kollektivvertrages.
Rückfragehinweis:
Generalsekretariat der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für
Gesundheits- & Sozialberufe (BAGS)
Mag.a Maria Lenglachner
Tel.: 01 402 62 09 21, Mobil: 0676 83 402 221
mailto:maria.lenglachner@bags-kv.at
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OTS0072 2009-11-06/10:06
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