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NDR-Journalisten hatten kürzlich umstrittene Bluttests beim Autobauer Daimler angeprangert

Auch der NDR bittet Stellenbewerber zum Bluttest



(PR-inside.com 05.11.2009 11:22:02) - Auch der Norddeutsche Rundfunk (NDR) bittet Stellenbewerber zum
Bluttest. Als eine «Unverschämtheit» habe sie die Blutuntersuchung
im Bewerbungsverfahren empfunden, sagte eine NDR-Journalistin der
«Tageszeitung» (taz/Donnerstagsausgabe). Grundsätzlich sei es dem
Sender damit auch möglich, Hinweise auf eine Schwangerschaft zu
erhalten, die er rechtlich nicht erfragen dürfe.

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Hamburg (ddp-nrd). Auch der Norddeutsche Rundfunk (NDR) bittet Stellenbewerber zum Bluttest. Als eine «Unverschämtheit» habe sie die Blutuntersuchung im Bewerbungsverfahren empfunden, sagte eine NDR-Journalistin der «Tageszeitung» (taz/Donnerstagsausgabe). Grundsätzlich sei es dem Sender damit auch möglich, Hinweise auf eine Schwangerschaft zu erhalten, die er rechtlich nicht erfragen dürfe. NDR-Journalisten hatten kürzlich umstrittene Bluttests beim Autobauer Daimler angeprangert und eine
kontroverse Diskussion zwischen Unternehmen und Arbeitsrechtlern entfacht, welche Daten ihrer Beschäftigten die Firmen beanspruchen dürfen. Der NDR bestätigte nun der «taz», dass allen Bewerbern, die einen Arbeitsvertrag erhalten sollen, Blut abgenommen werde. «Der Betriebsarzt teilt dem NDR lediglich mit, ob ein Bewerber für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist oder nicht», sagte NDR-Sprecher Martin Gartzke. Die Einzelheiten der Diagnose gebe der Arzt nicht weiter. Gregor Thüsing von der Universität Bonn kritisierte die Praxis des NDR. «Das ist nicht zu rechtfertigen», sagte der Arbeitsrechtsexperte. In der Handhabung der Blutuntersuchungen beim Sender sieht er einen «Verstoß gegen das Datenschutzgesetz». Darin sei festgelegt, dass Arbeitgeber von Arbeitnehmern nur die «erforderlichen» Daten erheben dürften. Lediglich diejenigen Informationen seien für die Einstellung relevant, die zur Beurteilung der Eignung eines Bewerbers notwendig seien. Laut NDR liefern die Blutwerte Anhaltspunkte darüber, ob der jeweilige Beschäftigte «die vorgesehene Wochenarbeitszeit wird bewältigen können». «In diesem Fall überschreitet der NDR die rechtliche Grenze», befand Gerrit Forst, Arbeitsrechtler der Universität Bonn. (ddp)


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