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Gesundheitsgefahr besteht dadurch aber nicht

Argentinischer Rotwein mit Antibiotikum beanstandet



(PR-inside.com 05.11.2009 17:54:01) - Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz hat in einem weiteren
Rotwein aus Argentinien die verbotene Substanz Natamycin
nachgewiesen. Damit beanstandete das LUA in dieser Woche bereits den
zweiten argentinischen Rotwein. Eine Gesundheitsgefahr gehe von
Natamycin zwar nicht aus, jedoch sei es in Europa verboten, Wein mit
diesem Antibiotikum zu behandeln, teilte das LUA am Donnerstag mit.

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Koblenz (ddp-rps). Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz hat in einem weiteren Rotwein aus Argentinien die verbotene Substanz Natamycin nachgewiesen. Damit beanstandete das LUA in dieser Woche bereits den zweiten argentinischen Rotwein. Eine Gesundheitsgefahr gehe von Natamycin zwar nicht aus, jedoch sei es in Europa verboten, Wein mit diesem Antibiotikum zu behandeln, teilte das LUA am Donnerstag mit. Ebenso dürfe
auch kein mit Natamycin behandelter Wein in die EU eingeführt werden. Der beanstandete Wein «Villa Paolo San Rafael Mendoza 2008» ist den Angaben zufolge identisch mit dem bereits aus dem Handel genommenen Merlot der Marke «Villa Atuel 2008 San Rafael», in dem das LUA bereits Natamycin nachgewiesen hatte. Die Weine stammten aus derselben argentinischen Kellerei und seien bereits mehrfach aus dem Handel zurückgerufen worden. Nach Hinweisen, dass mit dem Antibiotikum belastete Weine möglicherweise nach Rheinland-Pfalz gelangt sind, wurden im LUA bisher 50 Weine aus unter anderem Argentinien, Südafrika, Chile und den USA untersucht. 48 Produkte seien dabei frei von Natamycin gewesen. Natamycin ist laut LUA eine gegen Pilze und Hefen wirkende Substanz, die in der Lebensmittelherstellung unter der Bezeichnung E 235 als Konservierungsstoff auf der Oberfläche bestimmter Käsesorten und auf getrockneten und gepökelten Würsten zugelassen ist. Zugleich ist das Antibiotikum auch ein Wirkstoff in bestimmten Arzneimitteln. (ddp)


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