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Politik

Bundessozialgericht entscheidet zugunsten von "Hartz IV-Empfängern"

ARGE muss auch Nebenkosten-Nachzahlungen übernehmen



(PR-inside.com 22.03.2010 15:43:05) - «Hartz IV»-Empfänger müssen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen
für eine angemessene Wohnung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Das
hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Montag klargestellt.
Die Kasseler Richter verurteilten die Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
Rhein-Sieg, eine 976-Euro Nachforderung eines Vermieters für die 140
Quadratmeter große Wohnung einer neunköpfigen Familie zu übernehmen.

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Kassel (ddp). «Hartz IV»-Empfänger müssen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen für eine angemessene Wohnung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Montag klargestellt. Die Kasseler Richter verurteilten die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Rhein-Sieg, eine 976-Euro Nachforderung eines Vermieters für die 140 Quadratmeter große Wohnung einer neunköpfigen Familie zu übernehmen. Der Streit um die Nebenkostenabrechnung aus dem
Jahre 2006 zog sich bereits seit Juni 2007 hin. Die ARGE hatte die Übernahme mit dem Argument verweigert, die Familie habe die Nachforderung des Vermieters zu spät eingereicht. Weil die Frist zur Zahlung der 976 Euro bereits verstrichen sei, handele es sich nun nicht mehr um laufende Unterhaltskosten, sondern um Schulden der «Hartz IV»-Empfänger. Dagegen hatte die Familie geklagt. Die ARGE war bereits in den ersten beiden Instanzen mit ihrer Interpretation unterlegen. Auch ihre Revision beim BSG blieb nun ohne Erfolg. Eine verspätete Information der ARGE stehe der Übernahme nicht entgegen, entschied der 4. Senat. Auch wandele sich die Nachforderung nicht mit Verstreichen der Zahlungsfrist zu Schulden der «Hartz IV»-Empfänger. (Aktenzeichen: B 4 AS 62/09 R) (ddp)


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