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Kerzen mit dem RAL-Gütezeichen sorgen für ein tolles Martinsfest

Am 11.November ist Sankt Martin!



(PR-inside.com 28.10.2009 17:14:21)

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Auch dieses Jahr freuen sich Groß und Klein auf den Martinstag – bunte Laternen basteln, der Martinszug, die Martinslieder und nicht zu vergessen: das Martinsgans-Essen! Dieser Festtag ist gespickt mit Bräuchen und Traditionen rund um Sankt Martin.
Doch wer war der Mann, dem wir Jahr für Jahr bunte Laternenumzüge mit vielen Kindern und saftige Gänsebraten zu verdanken haben?
Ein kurzer geschichtlicher Exkurs: Martin (von Tours) lebte
in der Zeit von 317 bis 397 nach Christus. Als Sohn eines römischen Offiziers war er überall im Land für seine Großzügigkeit bekannt und beliebt. Die am besten überlieferte Geschichte ereignete sich an einem Februarmorgen, als der 22jährige Martin mit seinem Burschen von einem nächtlichen Ritt heimkehrte. Es war ein harter Winter mit klirrendem Frost und ein heftiger Schneesturm blies den Reitern ins Gesicht. Am Stadttor tauchte ein zerlumpter Bettler auf, der vor Kälte zitternd kaum noch die Worte über die Lippen brachte: Eine Gabe, guter Herr. Da Martin gerade seinen ganzen Sold an arme Bauern verschenkt hatte, damit sie ihre Steuern zahlen konnten, nahm er einfach seinen weiten Mantel und halbierte ihn mit einem Schwertstreich. Die eine Hälfte warf er dem Bettler über die Schultern, damit dieser nicht mehr frieren musste.

Die Legende sagt weiter, dass man Martin kurze Zeit später zum Nachfolger des verstorbenen Bischofs von Tours machen wollte.

Doch Martins Bescheidenheit war so groß, dass er sich im Gänsestall versteckte: In der Dunkelheit suchten sie ihn deshalb mit Laternen, einige stimmten Lieder an. Erst als die Gänse sich laut kreischend über den Eindringling beschwerten, entdeckte man Martin schließlich. 371 nach Christus wurde er Bischof von Tours. Das Andenken an ihn überdauerte die Jahrhunderte: Und so folgt man noch heute mit Liedern und Laternen dem „Martinsmann“ und lädt anschließend zum „Gänseessen

Kerzen zum Martinsgansessen

Erfreuen Sie sich und andere am „Tag der Nächstenliebe“ mit Kerzenschein. Denn die selbstgebastelten Laternen sehen nicht nur draußen hübsch aus, sondern lassen beim Martinsgansessen als Tischdekoration im heimischen Wohnzimmer jedes Windlicht „alt“ aussehen. Schließlich gilt – früher wie heute – selbstgemacht ist doch am Schönsten! Damit die Laterne in voller Pracht erstrahlen kann, sollten Kerzen mit dem RAL-Gütezeichen verwendet werden, das ein ruß- und raucharmes Abbrennen garantiert. Beim geselligen Beisammensein verleihen Kerzen den besonderen Rahmen und geben Stunde um Stunde Licht und Wärme. Doch auch der schönste Abend geht zu Ende – dann heißt es:

..Mein Licht ist aus, ich geh nach Haus. Rabimmel, rabammel, rabumm“

Passende Bilder zu St. Martin finden Sie im Internet unter www.kerzenguete.com in der Rubrik „Aktuelle Themen“ zum kostenlosen Download.

Pressekontakt:
ingrid grimm pr, Public Relations GmbH
Gut Desdorf 4
D-50189 Elsdorf,
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www.kerzenguete.com

Das Gütezeichen KERZEN ist ein markenrechtlich geschüztes RAL-Gütezeichen. Der Verein RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V ist hierzulande für die Überwachung der ordnungsgemen Nutzung von Gütezeichen zuständig. Er stellt sicher, dass ein Gütezeichen tatsächlich für überdurchschnittlich hohe Qualität steht, da die Prüfbestimmungen sinnvoll und genau beschrieben sind. Das Gütezeichen KERZEN ist vom RAL im August 1997 anerkannt worden.

Verliehen wird das Gütezeichen ausschließlich von der Gütegemeinschaft Kerzen e.V.. Ihr gehören 43 Hersteller überwiegend aus Deutschland, aber auch dem europäischen Ausland an. Sie sorgen zusammen für mehr als 80% der deutschen Gesamtproduktion von jährlich 100.000 Tonnen. Experten rechnen damit, dass sich das Gütezeichen als europaweiter Standard durchsetzen wird.

Presse-Information:
ingrid grimm pr, Public Relations GmbH

Gut Desdorf 4
D-50189 Elsdorf

Kontakt-Person:
Ingrid Grimm

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Web: www.kerzenguete.com


Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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