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Landgericht Berlin verweist auf Urheberrecht - Zeitung kündigt Berufung an

Abdruck von Grass-Briefen in «FAZ» bleibt verboten


Abdruck von Grass-Briefen in «FAZ» bleibt verboten
Abdruck von Grass-Briefen in «FAZ» bleibt verboten ©ddp

(PR-inside.com 23.01.2007 16:24:09) - Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» darf zwei Briefe des Literaturnobelpreisträgers Günter Grass an den früheren Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) weiterhin nicht abdrucken. In einem Eilverfahren untersagte das Landgericht Berlin am Dienstag dem Blatt die Veröffentlichung der Briefe und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung vom Oktober vergangenen Jahres.

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Berlin (ddp-bln). Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» darf zwei Briefe des Literaturnobelpreisträgers Günter Grass an den früheren Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) weiterhin nicht abdrucken. In einem Eilverfahren untersagte das Landgericht Berlin am Dienstag dem Blatt die Veröffentlichung der Briefe und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung vom
Oktober vergangenen Jahres. Dem Gericht zufolge unterliegen die Briefe des Schriftstellers an Schiller dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Zustimmung des Autors abgedruckt werden. Grass, der nicht zum Verfahren erschienen war, hatte sich gegen die Publikation mit dem Argument gewehrt, dass es sich bei den Schreiben um persönliche Briefe an Schiller gehandelt habe. Der Anwalt der Zeitung kündigte Berufung an. «Der Abdruck der Briefe mag zwar der journalistischen Sorgfalt entsprechen », sagte der Richter in der Verhandlung. Aber es seien keine «offenen, sondern persönliche Briefe» gewesen, die über «Umwege» an die Öffentlichkeit gelangt seien. Das Gericht verneinte ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, auf das die Zeitung verwiesen hatte. In zwei Briefen aus den Jahren 1969 und 1970 hatte Günter Grass an den SPD-Politiker appelliert, über seine NS-Vergangenheit offen zu sprechen. Die Texte waren am 29. September 2006 in der «FAZ» publiziert worden, nachdem sich Grass in seiner Autobiografie «Beim Häuten der Zwiebel» erstmals zu seiner Vergangenheit als Mitglied der Waffen-SS bekannt hatte. Grass´ Anwalt Paul Hertin warf der «FAZ» im Verfahren vor, die Sache «aufgebauscht» zu haben und das Urheberrecht zu missbrauchen. Der Inhalt der Briefe, sagte Hertin, hätte auch wiedergeben werden können, ohne diese abzudrucken. «Wenn man solche Quellen hat, will man sie auch zeigen», betonte dagegen «FAZ»-Anwalt Roger Mann. Die Sache würde eine «besondere Brisanz» erfahren, durch das, "was Grass persönlich eingestanden hat». Daher müsse das öffentliche Interesse an der Publikation über den Persönlichkeitsrechten von Grass stehen, argumentierte die Zeitung, weil es um seine Glaubwürdigkeit als öffentliche Person gehe. Bereits in der einstweiligen Verfügung hatte das Gericht betont, dass die Grass-Briefe «Ausdruck einer individuellen Schöpfung» seien. Es brauche sich dabei nicht um «hochgeistige Erzeugnisse literarischer Prägung zu handeln», wenn sich diese durch die «Art der Sprachgestaltung oder Auseinadersetzung mit wirtschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen von gewöhnlichen Briefen abheben würden». (ddp) © ddp

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